Regionale Strukturpläne Gesundheit (RSG) und RSG-Monitoring

Die Detailplanung auf Bundesländerebene ist für die Versorgungsstrukturen in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung für einen gemäß ÖSG definierten Planungshorizont in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit auf Grundlage der Vorgaben des ÖSG und der Verordnung zum ÖSG für Mindestinhalte darzustellen. Die RSG unterliegen einer rollierenden Planung und werden zum Teil modulartig aktualisiert.

Für Informationen zu den jeweils aktuellen RSG siehe Regionale Strukturpläne Gesundheit (RSG) – Monitoring auf der Website BMSGPK.

Vor dem Hintergrund der laufenden Wartung und Weiterentwicklung der RSG-Inhalte bietet das RSG-Monitoring einen systematischen Überblick über die jährlichen Veränderungen in der Angebotsstruktur und den Versorgungskapazitäten, die den in der jeweiligen RSG-Planungsmatrix und - soweit verfügbar - in den Verordnungen zu den RSG bzw. Landeskrankenanstaltenplänen abgebildeten Planungsständen gegenübergestellt werden.