Über uns
Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist das Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen und die Kompetenz- und Förderstelle für Gesundheitsförderung in Österreich. Ihre Grundlage ist das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH vom 31. Juli 2006. Alleingesellschafter ist der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die GÖG ist nicht gewinnorientiert.
Seit August 2016 ist ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Gemeinsam mit Dr.in med. univ. Karin Eglau, Mag.a Claudia Habl, Mag. Otto Postl , Mag. Dr. Klaus Ropin und MMag.a Sabine Trost zeichnet er für die Geschäftsleitung der GÖG verantwortlich.
Die Gesundheit Österreich GmbH ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert:
Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) wurde im Jahr 1973 gegründet. Eine zentrale Aufgabe des jungen Instituts war die Erarbeitung von Methoden zur Datenerfassung, die Aufschluss über den Gesundheitszustand der Bevölkerung geben sollte.
Seit 1. August 2006 ist das ÖBIG als Geschäftsbereich in die Gesundheit Österreich GmbH eingegliedert.
Die Aufgaben des ÖBIG sind im GÖG-Gesetz festgelegt. Schwerpunkte sind die Erarbeitung von Informationsgrundlagen, Methoden und Instrumenten zur überregionalen bzw. bundesweiten Planung, Steuerung und Evaluierung im Gesundheitswesen. Dazu zählen
Orientierungshilfen für die Strukturplanung des österreichischen Gesundheits- und Sozialsystems,
Analysen und Evaluierungen strukturverändernder Maßnahmen und Projekte sowie von Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung,
Expertisen zur Weiterentwicklung leistungsorientierter Vergütungssysteme,
Methoden zur Erfassung, Darstellung, Analyse und Auswertung epidemiologischer Daten,
Konzeption und Koordination von Vorsorgeprogrammen und überregionalen Behandlungen,
Koordination des Organ- und Stammzelltransplantationswesens,
Grundlagen für die Weiterentwicklung von Gesundheitsberufen (inkl. Curricula),
Führen von Registern (In-vitro-Fertilisation-Register, Widerspruchsregister, Gesundheitsberuferegister u. a.),
internationale Arzneimittelpreisvergleiche und -analysen sowie die
Führung der Vergiftungsinformationszentrale.
Alle in Österreich lebenden Menschen sollen bei guter Gesundheit ein hohes Alter erreichen. Dafür setzt sich der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ), die bundesweite Kompetenz- und Förderstelle für Gesundheitsförderung und Prävention, ein. Vom Gesundheitsförderungsgesetz abgeleitet definiert der FGÖ seine Rolle als Förderstelle, Kompetenzzentrum und Drehscheibe.
Alle Aktivitäten basieren auf einem umfassenden (körperlich-psychisch-sozialen) Gesundheitsbegriff, sind auf eine Steigerung von Gesundheitspotenzialen ausgerichtet und setzen in unterschiedlichen Lebenswelten (Settings) an.
Die praktische Umsetzung erfolgt über zwei Schienen:
Die finanzielle Förderung von Projekten aus ganz Österreich, die von Organisationen geplant und umgesetzt werden. Die Projektförderung ist eine Kernaufgabe der FGÖ-Tätigkeit.
Aktivitäten, die vom FGÖ konzipiert und entweder selbst oder mit Partnerinnen und Partnern umgesetzt werden: Information und Aufklärung, Fortbildungsangebote, Qualitätsentwicklung, Vernetzung sowie andere Initiativen.
Dem FGÖ steht jährlich ein Budget in der Höhe von 7,25 Mio. Euro zur Verfügung, das von Bund, Ländern und Gemeinden getragen und im Finanzausgleichsgesetz festgelegt wird. Basis der Arbeit des FGÖ sind das Gesundheitsförderungsgesetz, das vom Kuratorium beschlossene Rahmenarbeitsprogramm 2022-2023, die jährlichen Arbeitsprogramme sowie relevante nationale Strategien (Gesundheitsziele Österreich, Gesundheitsförderungsstrategie, Agenda Gesundheitsförderung, …).
Das Kuratorium ist das Kontrollorgan des Geschäftsbereichs Fonds Gesundes Österreich und beschließt sowohl das mehrjährige Rahmenarbeitsprogramm als auch die jährlichen Arbeitsprogramme und Budgets. Bei der Entwicklung von Strategien und der Bewertung von Projekten steht dem Kuratorium ein wissenschaftlicher Beirat zur Seite. Operativ umgesetzt werden die Aufgaben durch die Geschäftsstelle.
Das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) wurde im Jahr 2007 auf Basis des 2004 verabschiedeten Gesundheitsqualitätsgesetzes (GQG) gegründet. Dem BIQG obliegen im Auftrag des Bundes die Entwicklung, Umsetzung und regelmäßige Evaluation eines bundesweiten Qualitätssystems.
Als Hauptaufgaben des BIQG wurden im GQG folgende Tätigkeiten definiert:
die Mitwirkung bei der Erstellung allgemeiner Vorgaben und Grundsätze für die Entwicklung von Standards im Bereich der Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität, für die Qualitätsberichterstattung, für Fördermaßnahmen bzw. Anreizmechanismen und für das Monitoring
die Erarbeitung von Qualitätsstandards
die Erstellung von Qualitätsberichten
die Durchführung/Mitwirkung bei der Setzung von Fördermaßnahmen und bei der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
die Unterstützung der Bundesministerin / des Bundesministers für Gesundheit bei der bundesweiten Koordinierung von Qualitätsmaßnahmen
Alle Arbeiten des BIQG folgen laut GQG den Grundprinzipien der Bundeseinheitlichkeit, der bundesländer-, sektoren- und berufsgruppenübergreifenden Vorgehensweise, der Patientenorientierung sowie der Transparenz, Effektivität und Effizienz gemäß internationalen Standards.
Die GÖG ist eine wissenschaftliche Einrichtung und arbeitet im Auftrag des Bundes, der Bundesgesundheitsagentur (BGA) und der Bundes-Zielsteuerungskommission. In ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ist sie weisungsfrei.
Tochtergesellschaften
Zur Abwicklung von Projekten anderer Auftraggeber, etwa der Bundesländer, der Sozialversicherungsträger und des Dachverbands, sowie anderer nationaler und internationaler Gesundheitsinstitutionen und -unternehmen betreibt die GÖG zwei Tochtergesellschaften (GÖ Forschungs- und Planungs GmbH für Non-Profit-Unternehmen und GÖ Beratungs GmbH).