Österreichischer Strukturplan Gesundheit (ÖSG)

Der ÖSG ist das zentrale Planungsinstrument auf Bundesebene für die integrative Versorgungsplanung in Österreich und seit 2013 integraler Bestandteil der Zielsteuerung-Gesundheit. Er enthält als Rahmenplan verbindliche Vorgaben für die Planung bestimmter Bereiche des Gesundheitsversorgungsystems sowie Kriterien für die Gewährleistung der bundesweit einheitlichen Versorgungsqualität. Mit dem ÖSG wird sichergestellt, dass Gesundheitsversorgung in Österreich ausgewogen verteilt und gut erreichbar ist und in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angeboten wird.

Der ÖSG ist als „lebendes Dokument“ nach den Vorgaben der Zielsteuerung-Gesundheit kontinuierlich gesamthaft weiterzuentwickeln. Entsprechende Ergänzungen im Rahmen von Wartung und Weiterentwicklungen des ÖSG erfolgen gemeinsam durch Bund, Bundesländer und Sozialversicherung nach partnerschaftlich festgelegten Prioritäten, wobei aktuell der Schwerpunkt der Ergänzungen entsprechend der Zielsteuerung-Gesundheit im ambulanten Bereich liegt.

Der ÖSG ist ausgehend von einer generellen Beschreibung in drei Hauptkapitel – Planung, Qualitätskriterien und Großgeräteplan – gegliedert. Die Kapitel "Planung" und "Qualitätskriterien" sind wiederum jeweils in den ambulanten Bereich (spitalsambulant und extramural), den akutstationären Bereich und die medizinische Rehabilitation unterteilt.

Der ÖSG hat die Qualität eines Sachverständigengutachtens. Im Rahmen der ÖSG-Revision im Jahr 2023 erfolgten wesentliche Anpassungen (insbesondere eine Neufassung der ÖSG‐Planungsrichtwerte zum Planungshorizont 2030, Erweiterung der Grundlagen für Versorgungsaufträgeund Modifikationen im Großgeräteplan). Ausgewählte Inhalte des „ÖSG 2023“ zur überregionalen Versorgungsplanung, zur Planung des Rehabilitationsbereichs, zu den Festlegungen zu Aufbau und Inhalten von RSG und RSG-Planungsmatrix sowie zum Großgeräteplan werden in der ÖSG-VO 2020, und ÖSG-VO 2021 sowie ÖSG-VO 2022 verbindlich gemacht.

Die Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) hat am 15.12.2023 die revidierte Fassung des ÖSG als „ÖSG 2023“ beschlossen.

Ergänzend wurde 2020 erstmals ein Methodenband zum ÖSG erstellt, der methodische Erläuterungen zu den Planungsaussagen des ÖSG enthält (die aktualisierte, auf den ÖSG 2023 abgestimmte Fassung wird bis Ende Jänner 2024 verfügbar sein).

Die Umsetzung der Inhalte des ÖSG als Rahmenplan für die Versorgungsplanung auf Ebene der einzelnen Bundesländer erfolgt im Wege der Festlegungen in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG).