Direkt zum Inhalt

Österreichischer Strukturplan Gesundheit (ÖSG)

Der ÖSG ist das zentrale Planungsinstrument auf Bundesebene für die integrative Versorgungsplanung in Österreich und seit 2013 integraler Bestandteil der Zielsteuerung-Gesundheit. Er enthält als Rahmenplan verbindliche Vorgaben für die Planung bestimmter Bereiche des Gesundheitsversorgungssystems sowie Kriterien für die Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen Versorgungsqualität. Mit dem ÖSG wird sichergestellt, dass Gesundheitsversorgung in Österreich ausgewogen verteilt und gut erreichbar ist und in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angeboten wird.

Der ÖSG ist als „lebendes Dokument“ nach den Vorgaben der Zielsteuerung-Gesundheit kontinuierlich gesamthaft weiterzuentwickeln. Entsprechende Ergänzungen im Rahmen von Wartung und Weiterentwicklungen des ÖSG erfolgen gemeinsam durch Bund, Bundesländer und Sozialversicherung nach partnerschaftlich festgelegten Prioritäten, wobei aktuell der Schwerpunkt der Ergänzungen entsprechend der Zielsteuerung-Gesundheit im ambulanten Bereich liegt.

Der ÖSG ist, ausgehend von einer generellen Beschreibung, in drei Hauptkapitel – Planung, Qualitätskriterien und Großgeräteplan – gegliedert. Die Kapitel „Planung“ und „Qualitätskriterien“ sind wiederum jeweils in den ambulanten Bereich (spitalsambulant und extramural), den akutstationären Bereich und die medizinische Rehabilitation unterteilt.

Der ÖSG hat die Qualität eines Sachverständigengutachtens. Im Rahmen der ÖSG-Revision im Jahr 2023 erfolgten wesentliche Anpassungen (insbesondere eine Neufassung der ÖSGPlanungsrichtwerte zum Planungshorizont 2030, eine Erweiterung der Grundlagen für Versorgungsaufträge und Modifikationen im Großgeräteplan). Ausgewählte Inhalte des „ÖSG 2023“ zur überregionalen Versorgungsplanung, zur Planung des Rehabilitationsbereichs, zu den Festlegungen zu Aufbau und Inhalten von RSG und RSG-Planungsmatrix sowie zum Großgeräteplan werden in der Verordnung zum ÖSG verbindlich gestellt.

Die Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) hat am 15. Dezember 2023 die revidierte Fassung des ÖSG als „ÖSG 2023“ beschlossen. Die Umsetzung der Inhalte des ÖSG als Rahmenplan für die Versorgungsplanung auf Ebene der einzelnen Bundesländer erfolgt im Wege der Festlegungen in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG).

Ergänzend wurde im Jahr 2020 erstmals ein Methodenband zum ÖSG erstellt, der methodische Erläuterungen zu den Planungsaussagen des ÖSG enthält.

RSG-Monitoring  

 

Kontakt:  Gerhard Fülöp  Petra Paretta

Text

ÖSG 2023 i. d. g. F. inkl. ergänzender Dokumente und ÖSG-Methodenband: