Neu: Informationsfreiheitsgesetz ab 1. September 2025
Mit 1. September 2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Dieses führt zwei neue Instrumente, nämlich die „proaktive Informationspflicht“ und „die Möglichkeit als Privatperson einen Antrag auf zur Verfügungstellung von Informationen“ einzubringen, ein. Die Gesundheit Österreich GmbH. ist informationspflichtiges Organ nach dem IFG.
Veröffentlichungen der GÖG finden Sie primär in unserem Publikationstool:
Publikationstool JASMIN
Informationsbegehren bzw. Auskünfte über Informationen im Rahmen des IFG können Sie an IFG-Anfragen@goeg.at richten.
Weitere Information zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
