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Widerspruchsregister

Durch eine Organspende von klinisch Toten kann das Leben anderer Menschen gerettet werden. Die Voraussetzungen und der Ablauf von Organspenden sind gesetzlich geregelt. In Österreich dürfen einer potenziellen Spenderin / einem potenziellen Spender ein Organ, ein Organteil, Gewebe oder Zellen nur dann entnommen werden, wenn die Person zu Lebzeiten keinen diesbezüglichen Widerspruch abgegeben hat.

Möchte eine Person also keine Organspenderin / kein Organspender sein, muss sie Widerspruch gegen eine Organ-, Gewebe- oder Zellentnahme einlegen. Dieser kann im Widerspruchsregister der GÖG registriert werden.

Dies ist auch für Kinder oder nichtgeschäftsfähige Personen durch ihre gesetzliche Vertretung möglich. Neben dem dokumentierten Widerspruch im Widerspruchsregister werden auch andere Formen der Dokumentation der Ablehnung einer Organ-, Gewebe- bzw. Zellspende respektiert wie etwa ein formloses Schreiben oder ein bezeugter mündlicher Widerspruch der/des Verstorbenen im Kreise der Angehörigen.

Ein Widerspruch kann jederzeit wieder aus dem Widerspruchsregister gestrichen werden.