Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Die GÖG ist per EU-Patientenmobilitätsgesetz (BGBl. I Nr. 32/2014)mit der Führung der nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung beauftragt. Bürgerinnen und Bürger der EU (sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens), die eine medizinische Behandlung im Ausland planen oder bereits in Anspruch genommen haben, erhalten hier auf schriftliche Anfrage (per Mail oder Post) Informationen über die erforderlichen Schritte bei der Abwicklung sowie über Patientenrechte.
Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Gesundheit Österreich GmbH
Stubenring 6
1010 Wien
Österreich
E-Mail: patientenmobilitaet@goeg.at