Zugangsportal Gesundheitsdaten
Die Verordnung zu einem Europäischen Gesundheitsdatenraum ist ein Eckpfeiler der europäischen Gesundheitsunion und soll eine effizientere Nutzung von Gesundheitsdaten in der Versorgung, in der Wissenschaft & Forschung sowie bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens garantieren.
Die EHDS-Verordnung wurde am 5. März 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 25. März 2025, in Kraft.
Ziel der Verordnung ist es u.a., einen EU-weiten Rechtsanspruch einfachen Zugang zu den eigenen elektronischen Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Auch Angehörige der Gesundheitsberufe sollen umfassenden Zugang zu notwendigen (Befunde, Impfungen etc.) für die optimale Behandlung von Patientinnen und Patienten (Primärnutzung) erhalten.
Die EHDS-Verordnung regelt zudem Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Sie legt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Politikgestaltung fest. Es soll zukünftig möglich sein, über ein europaweit einheitliches System Anträge für die Nutzung von anonymisierten und pseudonymisierten Gesundheitsdaten für bestimmte, gesetzlich festgelegte Zwecke stellen können.
Weitere Informationen:
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)