Gesundheitsberuferegister
Seit 1. Juli 2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Berufsangehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe, der Pflegefachassistenz, der Pflegeassistenz sowie der operationstechnischen Assistenz. Zur Eintragung im Gesundheitsberuferegister verpflichtet sind alle Personen, die in Österreich einen dieser Berufe ausüben oder auszuüben planen.