Evidenz und Qualitätsstandards
Aufgabe der Abteilung Evidenz und Qualitätsstandards EQS ist es, evidenzbasierte, transparente und am Patientennutzen orientierte Entscheidungen im Gesundheitswesen zu unterstützen.
Mittels Health Technology Assessments bewertet das Team Gesundheitstechnologien, es unterstützt die Erstellung von Qualitätsstandards und evaluiert Programme, Modellprojekte und Versorgungsprozesse. Zudem werden Kostenwirksamkeitsbewertungen, Modellrechnungen, Budgetauswirkungsanalysen und Krankheitskostenrechnungen durchgeführt.
Abteilungsleiter
Roman Winkler
Schwerpunkte
Gemäß Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) sind Qualitätsstandards „beschreibbare Regelmäßigkeiten bzw. Vorgaben hinsichtlich Ausstattung, Verfahren oder Verhalten“ im Erbringen von Gesundheitsleistungen. Ihr übergeordnetes Ziel ist der Nutzen für Patientinnen und Patienten: Qualitätsstandards sind aktuell als bundesweit einheitliche Mindeststandards für eine strukturierte und qualitätsgesicherte Patientenversorgung im österreichischen Gesundheitssystem zu verstehen. Sie werden regional unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten umgesetzt. Die Standarderstellung folgt der im Gesundheitsqualitätsgesetz verankerten Methode zur Entwicklung von Qualitätsstandards. Durch die Unterstützung der GÖG wird ein methodisch korrektes Vorgehen während des gesamten Erstellungsprozesses sichergestellt.
Weitere Informationen:
Informationen zu Qualitätsstandards Qualitätsstandards gemäß Gesundheitsqualitätsgesetz (BMSGPK)
Kontakt: Alexander Eisenmann
Qualitätsmanagement in Gesundheitseinrichtungen soll den gesundheitlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten sichern und sie vor vermeidbaren Schäden bewahren. Qualitätsmanagementsysteme (QM-Systeme) umfassen organisatorische Maßnahmen, die einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten sollen. Sie sind in weiten Teilen des österreichischen Gesundheitswesens Bestandteil der täglichen Arbeit. Die verwendeten QM-Systeme sind vielfältig und decken unterschiedliche Anforderungen ab.
Um Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsdienstleister bei der Umsetzung systematischer Qualitätsarbeit zu unterstützen, wurden im Jahr 2014 erstmals Mindestanforderungen an QM-Systeme in sechs Kategorien festgelegt (Strukturqualitätskriterien, Prozesse, Risikomanagement, Patienten-/Mitarbeitersicherheit, Patienten- und Mitarbeiterorientierung, Transparenz/Ergebnisqualität).
Diese Mindestinhalte der Qualitätsarbeit legen einen Rahmen fest, um die Patientensicherheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen und den politisch Verantwortlichen einen strukturierten Nachweis der erfüllten Anforderungen zu übermitteln. Darüber hinaus dienen sie als Grundlage für Berichterstattungen (z. B. Qualitätsplattform). Die Mindestanforderungen sollen in allen Gesundheitseinrichtungen und von allen Gesundheitsdiensteanbietern weiterentwickelt und verbindlich umgesetzt werden.
Kontakt: Brigitte Domittner