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Schwerpunkte

Suchtbehandlung in Österreich umfasst die abstinenzorientierte Behandlung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigen in stationären wie auch ambulanten Einrichtungen. Diese dient der Kontaktaufnahme zur Klientel und der Nachbehandlung, hat aber auch als selbstständige, oft suchtübergreifende Behandlungsform Relevanz. Ergänzt werden diese Angebote durch eine niedrigschwellige und aufsuchende Drogenarbeit, die primär der Schadensminimierung und Überlebenshilfe dient. Die Substitutionsbehandlung ist im Zusammenhang mit Opiatabhängigkeit eine wichtige Behandlungsform, hinsichtlich des problematischen bzw. pathologischen Alkoholkonsums bestehen Angebote zur Konsumeinschränkung bzw. zum kontrollierten Konsum.

Die aktuelle Behandlungssituation in Österreich ist durch Diversifizierung bezüglich der Ziele und Angebote sowie durch den Einschluss lange Zeit vernachlässigter Suchtformen wie etwa der Abhängigkeit vom Glücksspiel charakterisiert.

Den Arbeitsfokus bilden folgende Punkte:

  • Wartung des Suchthilfekompasses als Informationstool für die Bevölkerung

  • Zentralstelle (Sammlung und Auswertung) für das Behandlungsdokumentationssystem im Bereich illegale Drogen (DOKLI)

  • Schätzung der In-Treatment-Rate von Suchtkranken

  • Beschreibung des Behandlungssystems als Grundlage für Bedarfsschätzungen

Weitere Informationen:  Österreichischer Suchthilfekompass  DOKLI

Kontakt:  Tanja Schwarz  Martin Busch  Alfred Uhl

Die Epidemiologie ist jener Wissenschaftszweig, der sich auf Basis von Daten und Fakten mit Verbreitung, Ursachen und Folgen gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen und Zustände in der Bevölkerung beschäftigt.

Im Suchtbereich werden das Auftreten von Suchterkrankungen, der Behandlungsbedarf wie auch möglicherweise gesundheitsschädigende Verhaltensweisen aufgrund von Substanzkonsum untersucht. Deren Verbreitung kann in der Gesamtbevölkerung oder in Subgruppen (z. B. differenziert nach Geschlecht, Alter) beziffert oder als Veränderung im Zeitverlauf dargestellt werden (Trendanalysen).

Die wichtigsten epidemiologischen Maßzahlen sind Inzidenz und Prävalenz. Unter Inzidenz wird dabei der Zulauf an Personen hinsichtlich eines bestimmten Merkmals erfasst, z. B. der Anteil an neuerkrankten Personen. Unter Prävalenz wird hingegen die Summe aller Personen in Hinblick auf ein bestimmtes Merkmal erfasst, z.B. die Anzahl aller erkrankten Personen. Datenquellen für epidemiologische Schätzungen bilden Befragungsdaten wie z. B. jene des European School Survey Project on Alcohol and Other Drugs (ESPAD), Behandlungszahlen, z. B. das einheitliche Dokumentations- und Berichtssystem für Klientinnen und Klienten der Drogenhilfe DOKLI aber auch komplexere Methoden zur Schätzung schwer erreichbarer Personengruppen, z. B. die Capture-Recapture-Methode bei problematischem Drogenkonsum.

Den Arbeitsfokus bilden folgende Punkte:

  • Erhebungen über Substanzkonsum und suchtspezifisches Verhalten in der Gesamtbevölkerung und in Subgruppen

  • Schätzung der Anzahl Suchtkranker und chronologische Analyse von Veränderungen

  • Beschreibung der Charakteristika und der Problemlagen Suchtkranker

Kontakt:  Martin Busch  Julian Strizek

Rechtliche Grundlagen bilden die Basis für die Unterscheidung in legale und illegale psychoaktive Substanzen.

Den zentralen Rahmen für den Umgang mit illegalen Drogen in Österreich bildet das Suchtmittelgesetz (SMG). Der Konsum von Suchtmitteln wird nicht unter Strafe gestellt, sondern indirekt über den Besitz erfasst. Der jeweilige Strafrahmen richtet sich dabei nach unterschiedlichen Grenzmengen. Das SMG sieht eine breite Palette an Alternativen zur Bestrafung vor (Prinzip „Therapie statt Strafe“). Neben dem SMG stellen die Suchtgiftverordnung (Regelung der Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel und die Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen), das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) und die Weiterbildungsverordnung orale Substitution wichtige gesetzliche Grundlagen dar.

Jugendschutzgesetze werden auf Länderebene geregelt und legen unter anderem fest, ab welchem Alter Jugendliche Alkohol bzw. tabakhaltige Produkte erwerben oder konsumieren dürfen. Zusätzlich wird in Jugendschutzgesetzen der Glücksspielzugang für Kinder und Jugendliche geregelt. Das Glückspielgesetz reglementiert das Angebot unterschiedlicher Glücksspiele.

Der Verkauf alkoholischer Getränke wird über die Gewerbeordnung normiert, Alkohol im Straßenverkehr (z. B. maximale Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille) über die Straßenverkehrsordnung. Die gesetzliche Grundlage für den Verkauf von Zigaretten bildet das Tabakmonopolgesetz. Werbung für Zigaretten sowie deren Konsum in Gastronomie und an öffentlichen Orten wird über das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz eingeschränkt.

Arbeitsfokus:

Im Zuge der Berichterstattung (Bericht zur Drogensituation, Handbuch Alkohol) stellt das Kompetenzzentrum Sucht aktuelle Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Im Rahmen von Begutachtungsprozessen werden Stellungnahmen zu geplanten Änderungen abgegeben.

Kontakt:  Martin Busch  Alfred Uhl

Suchtprävention wird als langfristiger pädagogischer Prozess sowie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, die die Persönlichkeitsentwicklung und Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken soll, um den Einstieg in den Konsum psychoaktiver Substanzen in ein höheres Lebensalter zu verschieben sowie die Entwicklung eines Suchtverhaltens zu verhindern. Entsprechend dem erweiterten Suchtbegriff sind viele Maßnahmen der Suchtprävention in Österreich substanzunspezifisch und suchtübergreifend ausgerichtet.

Präventive Maßnahmen werden in Österreich zum Großteil auf lokaler bzw. regionaler Ebene umgesetzt, wobei die auf Länderebene angesiedelten Fachstellen für Suchtprävention eine wichtige Rolle einnehmen. Die Basis für suchtpräventive Aktivitäten bilden die österreichische Suchtpräventionsstrategie sowie die Sucht-/Drogenstrategien der Bundesländer.

Der Arbeitsfokus liegt auf der jährlichen Berichterstattung in Hinblick auf österreichweit oder bundeslandweit umgesetzte Maßnahmen der Suchtprävention, auf entsprechenden Pilotprojekten und Studien sowie auf der Vernetzung mit den Fachstellen für Suchtprävention.

Kontakt:  Charlotte Klein

Unter dem Begriff Schadensminimierung werden Maßnahmen zusammengefasst, die auf eine Verhinderung/Verringerung von Folgeschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch (illegaler) psychoaktiver Substanzen abzielen. Schadensminimierende Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Betreuungs- und Beratungsangebots. Die Basis für schadensminimierende Aktivitäten bilden die österreichische Suchtpräventionsstrategie (BMG 2016) sowie die Sucht-/Drogenstrategien der Bundesländer.

Im Bereich der illegalen Substanzen liegt der Fokus auf der Prävention drogenrelevanter Infektionskrankheiten (HIV, HCV, HBV) v. a. durch Spritzentausch, Statusbestimmungen, Impfungen. Die Notfallprophylaxe zur Vermeidung von Überdosierungen wie auch das „drug checking“ im Partysetting sind weitere Schwerpunkte.

Schadensminimierung im Zusammenhang mit Alkohol gibt es im Bereich restriktiver struktureller Interventionen der Konsumreduktion (z. B. Werbeverbote), aber auch hinsichtlich einer Risikoreduktion bei exzessivem Konsum (z. B. Alkohol-Zündschlosssperre).

Den Arbeitsfokus bilden folgende Punkte:

  • jährliche Datenerhebung und Berichtslegung relevanter Indikatoren (u. a. Spritzentausch, Prävalenz der drogenbezogenen Infektionskrankheiten)

  • Erstellung von Hintergrundinformationen, Leitlinien und Studien in Bezug auf schadensminimierende Maßnahmen (Hepatitis C, Take home naloxone-Programme)

  • Nationales Informations- und Frühwarnsystem für besondere Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Substanzkonsum

Kontakt:  Tanja Schwarz

Gesundheitspolitik im Allgemeinen und Suchtpolitik im Besonderen haben das Ziel, gegen Gesundheitsprobleme in der Bevölkerung möglichst effektiv und effizient vorzugehen. Ein beliebtes Schlagwort in diesem Zusammenhang ist jenes der evidenzbasierten Politik. Das bedeutet, dass die jeweiligen Entscheidungen so weit wie möglich auf den aktuellen Wissenschaftsstand Bezug nehmen sollen. Das erfordert einen regelmäßigen und intensiven Austausch zwischen Politik und Verwaltung auf der einen Seite und Forschung sowie Praktikerinnen und Praktikern auf der anderen Seite.

Das Kompetenzzentrum Sucht unterstützt in dieser Hinsicht Verwaltung und Politik, indem es regelmäßig den nationalen und internationalen Stand wissenschaftlicher Forschung betreffende Überblicksarbeiten zusammenstellt und eigene Forschungsprojekte durchführt. So war z. B. eine vom Kompetenzzentrum Sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführte Delphistudie, die fast 100 namhafte Expertinnen der Bereiche Prävention, Therapie, Verwaltung, Forschung und Wirtschaft inkludierte, die Grundlage für die 2016 vom Ministerrat verabschiedete „Suchtpräventionsstrategie“.

Kontakt:  Alfred Uhl  Martin Busch