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Schwerpunkte

Die Epidemiologie ist jener Wissenschaftszweig, der sich auf Basis von Daten und Fakten mit Verbreitung, Ursachen und Folgen gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen in der Bevölkerung beschäftigt.

Im Suchtbereich werden das Auftreten von Suchterkrankungen, der Behandlungsbedarf sowie auch gesundheitsschädigende Verhaltensweisen aufgrund von Substanzkonsum im Zeitverlauf untersucht. 

Die wichtigsten epidemiologischen Maßzahlen sind Inzidenz und Prävalenz. Unter Inzidenz wird dabei der Zulauf an Personen hinsichtlich eines bestimmten Merkmals erfasst, z. B. der Anteil an neu erkrankten Personen. Unter Prävalenz wird hingegen die Summe aller Personen in Hinblick auf ein bestimmtes Merkmal erfasst, z. B. die Anzahl aller erkrankten Personen. Datenquellen für epidemiologische Schätzungen bilden Befragungsdaten wie z. B. jene des European School Survey Project on Alcohol and Other Drugs (ESPAD), Behandlungszahlen, z. B. das einheitliche Dokumentations- und Berichtssystem für Klientinnen und Klienten der Drogenhilfe DOKLI, aber auch komplexere Methoden zur Schätzung schwer erreichbarer Personengruppen, z. . B. die Capture-Recapture-Methode bei problematischem Drogenkonsum.

Den Arbeitsfokus bilden folgende Punkte:

  • Erhebungen über Substanzkonsum und suchtspezifisches Verhalten in der Gesamtbevölkerung und in Subgruppen
  • Schätzung der Anzahl suchtkranker Menschen und chronologische Analyse von Veränderungen
  • Beschreibung der Charakteristika und der Problemlagen suchtkranker Menschen
  • Beschreibung der physischen, psychischen und sozialen Folgen von Sucht 

Kontakt:  Judith Anzenberger  Tanja Schwarz 

Suchtprävention wird als langfristiger pädagogischer Prozess sowie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Die Persönlichkeitsentwicklung und Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden, um den Einstieg in den Konsum psychoaktiver Substanzen zu vermeiden oder zu verzögern sowie die Entwicklung eines Suchtverhaltens zu verhindern. Entsprechend dem erweiterten Suchtbegriff sind viele Maßnahmen der Suchtprävention in Österreich substanzunspezifisch und suchtübergreifend ausgerichtet.

Präventive Maßnahmen werden in Österreich zum Großteil auf lokaler bzw. regionaler Ebene umgesetzt, wobei die auf Länderebene angesiedelten Fachstellen für Suchtprävention eine wichtige Rolle einnehmen. Die Basis für suchtpräventive Aktivitäten bilden die österreichische Suchtpräventionsstrategie sowie die Sucht-/Drogenstrategien der Bundesländer.

Der Arbeitsfokus liegt auf der jährlichen Berichterstattung zu den umgesetzten Maßnahmen, auf entsprechenden Pilotprojekten und Studien sowie auf der Vernetzung mit den österreichischen Fachstellen für Suchtprävention und der Koordination des Europäischen Präventionscurriculums (EUPC).

Kontakt: Birgit Priebe 

Unter dem Begriff Schadensminimierung werden Maßnahmen zusammengefasst, die auf eine Verhinderung/Verringerung von Folgeschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch (illegaler) psychoaktiver Substanzen abzielen. Schadensminimierende Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Betreuungs- und Beratungsangebots. Die Basis für schadensminimierende Aktivitäten bilden die österreichische Suchtpräventionsstrategie (BMG 2016) sowie die Sucht-/Drogenstrategien der Bundesländer.

Im Bereich der illegalen Substanzen liegt der Fokus auf der Prävention drogenassoziierter Infektionskrankheiten (HIV, HCV, HBV) v. a. durch Spritzentausch, Statusbestimmungen, Impfungen und Behandlung. Die Notfallprophylaxe (z. B. Naloxon-Programme) zur Vermeidung von Überdosierungen wie auch das „drug checking“ im Partysetting sind weitere Schwerpunkte.
Schadensminimierung im Zusammenhang mit Alkohol gibt es im Bereich restriktiver struktureller Interventionen der Konsumreduktion (z. B. Werbeverbote), aber auch hinsichtlich einer Risikoreduktion bei exzessivem Konsum (z. B. Alkohol-Zündschlosssperre).

Den Arbeitsfokus bilden folgende Punkte:

  • jährliche Datenerhebung und Berichtslegung relevanter Indikatoren (u. a. Spritzentausch, Prävalenz der drogenbezogenen Infektionskrankheiten)
  • Erstellung von Hintergrundinformationen, Leitlinien und Studien in Bezug auf scha-densminimierende Maßnahmen (Hepatitis C, Take-Home-Naloxon-Programme)
  • nationales Informations- und Frühwarnsystem für besondere Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Substanzkonsum (EWS)

Kontakt: Charlotte Klein  Deniz Akartuna  Irene Schmutterer
 

Suchtbehandlung in Österreich umfasst die Behandlung von stoffgebundenen Abhängigkeiten (Nikotin, Alkohol, psychoaktive Medikamente und illegale Drogen) und Verhaltenssüchten (Glücksspiel, Gaming und andere suchtrelevante Verhaltensweisen) in stationären sowie ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe oder in der allgemeinen Gesundheitsversorgung. Ergänzt werden diese Angebote durch niederschwellige und aufsuchende Drogenarbeit, die primär der Schadensminimierung und Überlebenshilfe dienen. Die Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) ist im Zusammenhang mit Opiatabhängigkeit die zahlenmäßig wichtigste Behandlungsform. 

Die aktuelle Behandlungssituation in Österreich ist durch Diversifizierung bezüglich der Ziele und Angebote gekennzeichnet. 

Den Arbeitsfokus bilden folgende Punkte:

  • Zentralstelle (Sammlung und Auswertung) für das Behandlungsdokumentationssystem (DOKLI)

  • Schätzung der In-Treatment-Rate von Opioidabhängigen

  • Beschreibung des Behandlungssystems als Grundlage für Bedarfsschätzungen

  • Wartung des Suchthilfekompasses als Informationstool für die Bevölkerung

Kontakt:  Tanja Schwarz  Martin Busch   Julian Strizek 

Den zentralen Rahmen für den Umgang mit illegalen Drogen in Österreich bildet das Suchtmittelgesetz (SMG). Der Konsum von Suchtmitteln wird nicht unter Strafe gestellt, sondern indirekt über den Besitz erfasst. Der jeweilige Strafrahmen richtet sich dabei nach unterschiedlichen Grenzmengen. Das SMG sieht eine breite Palette an Alternativen zur Bestrafung vor (Prinzip „Therapie statt Strafe“). Neben dem SMG stellen die Suchtgiftverordnung (Regelung der Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel und die Opioid-Agonisten-Therapie), das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) und die Weiterbildungsverordnung orale Substitution wichtige gesetzliche Grundlagen dar.

Jugendschutzgesetze werden auf Länderebene geregelt und legen unter anderem fest, ab welchem Alter Jugendliche Alkohol bzw. nikotinhaltige Produkte erwerben oder konsumieren dürfen. Zusätzlich wird in Jugendschutzgesetzen der Glücksspielzugang für Kinder und Jugendliche geregelt. Das Glücksspielgesetz reglementiert das Angebot unterschiedlicher Glücksspiele.

Der Verkauf alkoholischer Getränke wird über die Gewerbeordnung normiert, Alkohol im Straßenverkehr (z. B. maximale Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille beim Lenken eines Kfz) über die Straßenverkehrsordnung. Die gesetzliche Grundlage für den Verkauf von Tabakerzeugnissen bildet das Tabakmonopolgesetz. Werbung für Zigaretten sowie deren Konsum in der Gastronomie und an öffentlichen Orten werden über das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz eingeschränkt. 

Arbeitsfokus:
Im Zuge der Berichterstattung (Bericht zur Drogensituation, Handbuch Alkohol) stellt das Kompetenzzentrum Sucht aktuelle Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Im Rahmen von Begutachtungsprozessen werden auch Stellungnahmen zu geplanten Änderungen abgegeben.

Kontakt:  Julian Strizek  Irene Schmutterer  Alexandra Puhm  Birgit Priebe

Gesundheitspolitik im Allgemeinen und Suchtpolitik im Besonderen haben das Ziel, Gesundheitsprobleme in der Bevölkerung möglichst effektiv und effizient zu lösen. Das bedeutet, dass die jeweiligen Entscheidungen so weit wie möglich auf den aktuellen Wissenschaftsstand Bezug nehmen sollen (Evidenzbasierung). Das erfordert einen regelmäßigen und intensiven Austausch zwischen Politik und Verwaltung auf der einen Seite sowie zwischen Forschung, Praktikerinnen und Praktikern auf der anderen Seite.

Das Kompetenzzentrum Sucht unterstützt Verwaltung und Politik, indem es regelmäßig den nationalen und internationalen Stand wissenschaftlicher Forschung betreffende Überblicksarbeiten zusammenstellt und eigene Forschungsprojekte durchführt. So war z. B. eine vom Kompetenzzentrum Sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführte Delphi-Studie, die fast 100 namhafte Expertinnen der Bereiche Prävention, Therapie, Verwaltung, Forschung und Wirtschaft inkludierte, die Grundlage für die 2016 vom Ministerrat verabschiedete „Suchtpräventionsstrategie“. Die Erstellung von Suchtkonzepten für Bundesländer ist ein weiteres Tätigkeitsfeld.

Kontakt:  Julian Strizek