Schadensminimierung im Suchtbereich
Unter dem Begriff Schadensminimierung werden Maßnahmen zusammengefasst, die auf eine Verhinderung/Verringerung von Folgeschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch (illegaler) psychoaktiver Substanzen abzielen. Schadensminimierende Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Betreuungs- und Beratungsangebots. Die Basis für schadensminimierende Aktivitäten bilden die österreichische Suchtpräventionsstrategie (BMG 2016) sowie die Sucht-/Drogenstrategien der Bundesländer.
Im Bereich der illegalen Substanzen liegt der Fokus auf der Prävention drogenrelevanter Infektionskrankheiten (HIV, HCV, HBV) v. a. durch Spritzentausch, Statusbestimmungen, Impfungen. Die Notfallprophylaxe zur Vermeidung von Überdosierungen wie auch das „drug checking“ im Partysetting sind weitere Schwerpunkte.
Schadensminimierung im Zusammenhang mit Alkohol gibt es im Bereich restriktiver struktureller Interventionen der Konsumreduktion (z. B. Werbeverbote), aber auch hinsichtlich einer Risikoreduktion bei exzessivem Konsum (z. B. Alkohol-Zündschlosssperre).
Den Arbeitsfokus bilden folgende Punkte:
jährliche Datenerhebung und Berichtslegung relevanter Indikatoren (u. a. Spritzentausch, Prävalenz der drogenbezogenen Infektionskrankheiten)
Erstellung von Hintergrundinformationen, Leitlinien und Studien in Bezug auf schadensminimierende Maßnahmen (Hepatitis C, Take home naloxone-Programme)
Nationales Informations- und Frühwarnsystem für besondere Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Substanzkonsum
Kontakt: Tanja Schwarz