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Qualitätsstandards

Gemäß Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) sind Qualitätsstandards „beschreibbare Regelmäßigkeiten bzw. Vorgaben hinsichtlich Ausstattung, Verfahren oder Verhalten“ im Erbringen von Gesundheitsleistungen. Ihr übergeordnetes Ziel ist der Nutzen für Patientinnen und Patienten: Qualitätsstandards sind aktuell als bundesweit einheitliche Mindeststandards für eine strukturierte und qualitätsgesicherte Patientenversorgung im österreichischen Gesundheitssystem zu verstehen. Sie werden regional unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten umgesetzt. Die Standarderstellung folgt der im Gesundheitsqualitätsgesetz verankerten Methode zur Entwicklung von Qualitätsstandards. Durch die Unterstützung der GÖG wird ein methodisch korrektes Vorgehen während des gesamten Erstellungsprozesses sichergestellt.

Weitere Informationen: 

Informationen zu Qualitätsstandards  Qualitätsstandards gemäß Gesundheitsqualitätsgesetz (BMSGPK)

Kontakt: Alexander Eisenmann