ÖSG- und RSG-Monitoring
Das Monitoring des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) und der Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) schafft einen österreichweiten vergleichenden Überblick über die Umsetzungsstände der Vorgaben des ÖSG bezüglich der Angebotsplanung in den Bundesländern und deren struktureller Darstellung in den RSG, die im Zuge des ÖSG‐/RSG‐Monitorings auch auf ÖSG‐Konformität hin geprüft werden. Das ÖSG‐/RSG‐Monitoring ist als Instrument zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf das Leistungsangebot im Gesundheitswesen konzipiert und soll einen Anstoß zu einer fokussierten Analyse aufgezeigter Abweichungen auf Landesebene geben. Gleichzeitig ist das ÖSG‐/RSG‐Monitoring eine Entscheidungsgrundlage für allfällige Anpassungs‐/Veränderungserfordernisse im ÖSG und gibt Hinweise auf erforderliche steuerungsrelevante Schwerpunktsetzungen in der Zielsteuerung‐Gesundheit.
Das ÖSG‐/RSG‐Monitoring ist in seinen unten angeführten Komponenten Teil der laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des ÖSG:
jährliche Kurzinformationen über Entwicklungen in den Versorgungsstrukturen und zu Leistungsangeboten in Österreich und den Bundesländern im Vergleich zu den Vorgaben des ÖSG inkl. Großgeräteplan; Ausbau des sektorenübergreifenden Monitorings in Bezug auf den Ambulantisierungsprozess für ausgewählte Leistungen (inkl. Tagesklinikleistungen)
Aktualisierung des RSG‐Monitorings auf Basis der aktuell verfügbaren Routinedaten und der für den Beobachtungszeitraum gültigen RSG bzw. Landeskrankenanstaltenpläne sowie der jeweils aktuellen RSG‐Beschlusslage per 31.12. des Vorjahres (2021)
Aktualisierung des Monitorings betreffend Planungen und Umsetzung von AG/R‐ und RNS‐Einheiten (inkl. Erhebungen bei den Landesgesundheitsfonds)
Monitoring ausgewählter Indikatoren der stationären und außerstationären psychosozialen Versorgung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen, Monitoring‐Schwerpunkt Kennzahlen der stationären und spitalsambulanten Inanspruchnahme sowie im niedergelassenen Bereich (Psychiatrie und Kinder‐ und Jugendpsychiatrie)
Stellungnahmen zur ÖSG‐Konformität der Aktualisierungen bzw. Weiterentwicklungen von RSG und Krankenanstaltenplänen inkl. Auskünften über ÖSG‐Anforderungen bei Einzelmaßnahmen im Gesundheitsversorgungssystem auf Bundes‐ und Landesebene
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