Qualitätsberichterstattung
Laut KAKuG sind Krankenanstalten verpflichtet, an der österreichweiten Qualitätsberichterstattung teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen werden sie zu verschiedenen Qualitätsthemen – etwa zu Qualitätsmodellen, Patienten- und Mitarbeiterbefragungen sowie zum Beschwerde- und Risikomanagement – über die von der GÖG betriebene Website www.qualitaetsplattform.at befragt. Für das Jahr 2026 ist die Berichterstattung in den selbstständigen Ambulatorien geplant. Zu diesem Zweck wurden 2025 in einer eigenen Arbeitsgruppe die erforderlichen Fragebögen adaptiert und abgestimmt; anschließend erfolgten die technischen und organisato-rischen Vorbereitungen für die Erhebung 2026.
Die Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme sind die Grundlage für die gesetzlich verpflichtende Qualitätsberichterstattung in Krankenanstalten und ausgewählten niedergelassenen Bereichen sowie ein Orientierungsrahmen für alle Versorgungsbereiche. Im Jahr 2025 wurde mit der Überarbeitung der Mindestanforderungen begonnen, die ursprünglich aus dem Jahr 2014 stammen. Eine Projektgruppe erarbeitete hierzu einen Entwurf, der auf den bestehenden Mindestanforderungen, der Patient:innensicherheits- und Qualitätsstrategie sowie auf einschlägigen nationalen und internationalen Normen und Standards basiert. Nach Durchführung fachlicher Konsultationen sowie eines Expertenreviews wurde der Entwurf überarbeitet. Der Abschluss der Arbeiten ist für Mitte 2026 vorgesehen; im Anschluss wird das Dokument veröffentlicht.
Weiterlesen:
Plattform zur Qualitätsberichterstattung
Qualitätssysteme in Krankenanstalten der Akutversorgung. Berichtsjahr 2022 BMSGPK (2024)
Qualitätssysteme in selbstständigen Ambulatorien, Berichtsjahr 2020