Konzept zu multiprofessionellen/interdisziplinären Organisationsformen im ambulanten Fachbereich
Im Bundes-Zielsteuerungsvertrag (2013-2016) ist festgelegt, konzeptionelle und operative Grundlagen und allfällige erforderliche Rahmenregelungen für das Etablieren multiprofessionell und/oder interdisziplinär organisierter Versorgungsformen im ambulanten Bereich inklusive neuer Abrechnungsmodelle zu schaffen.
Auf Basis von GÖG-Arbeiten formulierte die FG Innovation Eckpunkte ambulanter Organisationsformen. Nach ausführlichen Vorarbeiten einer Redaktionsgruppe, die die GÖG moderierte wie auch organisatorisch und mit inhaltlichen Beiträgen unterstützte, fand 2016 ein Workshop statt, der das Zusammenwirken im ambulanten Fachbereich - insbesondere Rolle und Organisation der Ambulanzen - thematisierte. Dabei einigten sich die Beteiligten darauf, folgende Punkte zu regeln: die gemeinsame Planung des gesamten ambulanten Bereichs als Voraussetzung eines erfolgreichen Zusammenwirkens; einen definierten und verbindlichen Versorgungsauftrag für Spitalsambulanzen, selbstständige Ambulatorien und den niedergelassenen Bereich auf regionaler Ebene; den finanziellen Ausgleich von Leistungsverschiebungen zwischen intra- und extramuralem Bereich.
Die Ergebnisse wurden in einem Bericht (nicht publiziert) strukturiert zusammengefasst.
Die bedarfsgerechte Gestaltung, Abstimmung und Weiterentwicklung der ambulanten Fachversorgung wird im Zielsteuerungsvertrag 2017-2021 weiter thematisiert.