Arbeiten zur Wartung und Weiterentwicklung der Dokumentation im Rahmen LKF-Modellentwicklung 2023

Auftraggeberin: BGA
Laufzeit: fortlaufend seit 2000
Ansprechperson GÖG: Petra Paretta

Das Monitoring des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) und der Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) schafft einen österreichweiten vergleichenden Überblick über die Umsetzungsstände der Vorgaben des ÖSG bezüglich der Angebotsplanung in den Bundesländern und deren struktureller Darstellung in den RSG, die im Zuge des ÖSG‐/RSG‐Monitorings auch auf ÖSG‐Konformität hin geprüft werden. Das ÖSG‐/RSG‐Monitoring ist als Instrument zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf das Leistungsangebot im Gesundheitswesen konzipiert und soll einen Anstoß zu einer fokussierten Analyse aufgezeigter Abweichungen auf Landesebene geben. Gleichzeitig ist das ÖSG‐/RSG‐Monitoring eine Entscheidungsgrundlage für allfällige Anpassungs‐/Veränderungserfordernisse im ÖSG und gibt Hinweise auf erforderliche steuerungsrelevante Schwerpunktsetzungen in der Zielsteuerung‐Gesundheit.

Im Rahmen der laufenden Begleitung der Wartung und Weiterentwicklung des LKF‐Modells seitens der GÖG sollen die Anforderungen aus der Krankenanstaltenfinanzierung und jene für die Planung der Versorgungsangebote gemäß ÖSG bestmöglich abgestimmt sein. Auch 2022 nahmen die Vertreter:innen der GÖG an den Beratungen des LKF‐Teams sowie an den ZS‐G‐Arbeitsgremien zum LKF‐Modell 2023 und den zugehörigen Dokumentationsgrundlagen für den stationären und spitalsambulanten Bereich teil. Im Zuge der Wartung des ICD‐10‐Katalogs, des bundesweiten Leistungskatalogs des BMSGPK und der LKF‐Modellgestaltung erfolgte eine Abstimmung auf die Anforderungen der Zielsteuerung‐Gesundheit insbesondere in Bezug auf die Planung von Versorgungsstrukturen und die Umsetzung von Versorgungsaufträgen, zu denen im ÖSG entsprechende Grundlagen enthalten sind. Im Rahmen der Tätigkeiten des LKF‐Teams wurden unter Mitwirkung der GÖG auch anwenderorientierte Instrumente für die patientenbezogene Dokumentation in den Krankenanstalten gemäß LKF‐Modell stationär und ambulant erarbeitet. Die für die jährliche Wartung vorbereiteten Änderungsvorschläge für das LKF‐Modell 2023 blieben im Hinblick auf die Weiterentwicklung des LKF‐Modells ab 2025 weiterhin auf das Notwendigste beschränkt. Weiters wurden Rückfragen seitens verschiedener Anwendergruppen (Krankenanstalten, deren Träger sowie Landesgesundheitsfonds) in Abstimmung mit dem LKF‐Team des BMSGPK bearbeitet.

Für die Übernahme der Koordination der Entwicklungs‐ und Abstimmungsarbeiten zur Wartung und Weiterentwicklung des LKF‐Modells ab 2024 durch die GÖG erfolgte unter Einbeziehung der Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH die Vorbereitung und Durchführung einer internationalen Ausschreibung und anschließende Invertragnahme der ARGE SOLVE-dothealth in der Auftraggeberfunktion für das BMSGPK.