Evaluierung und weiterführende Arbeiten am Sanitätergesetz (SanG) 2002
Eine Modernisierung des Sanitätergesetzes (SanG) wird seit einiger Zeit diskutiert. Die GÖG hat bereits 2014 einen Vergleich der Ausbildungen der Sanitäter:innen und der Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt. Im Jahr 2023 wurde die GÖG mit der Evaluierung des SanG beauftragt mit dem Ziel, das Berufs- und Ausbildungsrecht der Sanitäter:innen zu aktualisieren und an die zukünftigen Erfordernisse anzupassen.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluierung soll der Stakeholderprozess 2024 in Zusammenarbeit mit dem BMSGPK in einem strukturierten Prozess weitergeführt werden. Hierzu werden die im Rahmen der Evaluierung identifizierten Themenschwerpunkte betreffend Berufs- und Ausbildungsrecht mit den Stakeholderinnen und Stakeholdern weiter bearbeitet.