Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen
Es gibt eine Reihe an überzeugenden Argumenten, sich geschlossen für die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen einzusetzen: Stigma verletzt die Menschenwürde und macht krank. Stigma erzeugt hohe (vermeidbare) Gesundheits- und volkswirtschaftliche Kosten. Stigma schwächt die Gesundheit der Bevölkerung und konterkariert zudem die getätigten Investitionen in Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Stigma und soziale Exklusion von Personengruppen schwächen den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Österreich verpflichtet, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu beseitigen und die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und ihre Einhaltung zu gewährleisten. Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mindestens 6 Monate andauern, fallen ebenso unter den Schutz der UN-BRK. Für diese Zielgruppe bedarf es z. T. spezifischer Maßnahmen, die in den vorhandenen Strategien zur Umsetzung der UN-BRK nicht ausreichend Berücksichtigung finden.
Im Rahmen des Gesundheitszieleprozesses wurde eigens dafür ein rund 40-köpfiges Expertengremium, die „Kompetenzgruppe Entstigmatisierung“, etabliert und mit der Erstellung eines Strategiekonzepts zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen für Österreich betraut. Das Ergebnis liegt nun vor: Bericht
Die schrittweise Umsetzung dieser Maßnahmen ist im Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) Behinderung II (2022-2030) verankert.
• Kompetenzgruppe Entstigmatisierung
Kontakt: Monika Nowotny