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EUnetHTA Joint Action 3

Evidenz Qualitaetsstandards
Auftraggebende Stellen:BMSGPK, Europäische Kommission
Laufzeit:Jan. 2016 bis Dez. 2021
Ansprechperson:Heidi Stürzlinger

Die Richtlinie 2011/24/EG über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wurde im Jahr 2011 verabschiedet und sieht in Artikel 15 vor, dass die Union die Zusammenarbeit zwischen den von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden oder Stellen, die für die Bewertung von Gesundheitstechnologien zuständig sind, unterstützt und erleichtert. Die EUnetHTA Joint Action 3 wurde – als Nachfolgeprojekt der EUnetHTA Joint Action 2 – im Rahmen des 3rd Health Programme der Europäischen Union ins Leben gerufen. Sie begann im Juni 2016 und wurde mit Ende Mai 2021 abgeschlossen. Beteiligt waren europaweit 81 HTA-Institute unter Koordinierung des Zorginstituut Nederland (ZIN). Die GÖG war aktive Partnerin in drei Arbeitspaketen, und zwar für das gemeinsame Erstellen von Health Technology Assessments, für das Weiterentwickeln von Methoden und Tools sowie für die nationale Umsetzung. Zudem fungierte die GÖG bis 2020 als Implementation Network Lead (Betreuung der Länder Österreich, Schweiz, Deutschland). Bis zum Ende der Joint Action 3 wurden insgesamt 73 Assessments fertiggestellt. Die GÖG war an acht davon beteiligt.

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EunetHTA

Veröffentlichte HTA-Berichte auf der Website euneth.eu:

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