Umsetzungsunterstützung ELER – Programm ländliche Entwicklung LE14–20
Im Programm Ländliche Entwicklung, LE 14–20 des Europäischen Landwirtschaftsfonds stehen unter der Vorhabensart »Soziale Angelegenheiten«, Punkt 5, rund zehn Millionen Euro für Investitionen in den »bedarfsorientierten Auf- und Ausbau von Infrastrukturen im Bereich der ambulanten Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit sowie auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung« zur Verfügung. Diese Mittel können von »ländlichen« Gemeinden und von Städten (außer Wien) abgerufen werden. Die erforderliche nationale Kofinanzierung der Länder hinzugerechnet, stehen Projektmittel für Investitionen in ambulante Gesundheitsdienstleistungen im Umfang von knapp 20 Millionen Euro für die Periode 2014–2020 bereit.
Die GÖG unterstützte das Gesundheitsressort und die Bundesländer bei der Umsetzung des Programms mit der Sammlung von Daten und der Übermittlung von Informationen und Beiträgen zu den Evaluierungs- und Monitoringberichten. Im Januar 2019 fand eine Bundesländersitzung zum Erfahrungsaustausch statt, bei der eine Adaption der Förderkriterien erarbeitet wurde, um Hürden für die Projektförderung leichter zu überwinden. Diese angepassten Kriterien wurden in den Kriterienkatalog aufgenommen.
Im März und im November 2019 fanden gemeinsam mit dem Sozialressort, dem BMNT und der AMA Bundesländersitzungen statt. Weiters wurde Input für den Evaluationsbericht der Firma Metis GmbH geliefert und fachliche Anliegen der Länder beantwortet. Durch die Veröffentlichung des ELER-Kurzleitfadens im Rahmen der Primärversorgungsinitiative sind zunehmend Gesundheitsdiensteanbieter mit Fragen an das Ressort bzw. an die GÖG herangetreten.
Das Programm LE 14–20 sieht weiterhin Reporting-, Monitoring- und Evaluierungsschritte vor, bei denen die GÖG im Jahr 2020 unterstützend agieren wird (z. B. mit der Aufbereitung aktueller Daten und ggf. in Form der Organisation von Länderworkshops gemeinsam mit dem Sozialressort). Die erfolgreiche Umsetzung und Bewertung des Programms und des Vorhabens »Soziale Angelegenheiten« ist für die Bundesländer und den Bund von strategischer Bedeutung und wird gemeinschaftlich forciert.