Sachverständigenarbeit Bundesverwaltungsgericht
Mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde 2014 das Bundesverwaltungsgericht als Berufungsbehörde für pharmazeutische Unternehmen eingerichtet, die gegen Entscheidungen des Dachverbands der Sozialversicherungsträger im Zusammenhang mit der Aufnahme von Arzneimitteln in den Erstattungskodex für den niedergelassenen Bereich bzw. deren Streichung Einspruch erheben wollen.
Seitens der GÖG wurden zwei Expertinnen für die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit – für den Bereich des ASVG, Erstattungskodex (§ 51i) – als „fachkundige Laienrichterinnen“ nominiert. Zu ihren Aufgaben zählen die Prüfung der Unterlagen, die Unterstützung der Richterin bzw. des Richters in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen, das Bereitstellen von Hintergrundinformationen und das Mitwirken an der Entscheidungsfindung. Auch im Jahr 2023 wurden mehrere Fälle bearbeitet.