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Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung/Abwicklung Art. 31

Gesundheitsökonomie und -systemanalyse
Auftraggebende Stelle:BGA
Laufzeit:fortlaufend seit Jan. 2025
Ansprechperson:Florian Bachner

Sowohl Art. 31 der 15a-Vereinbarung OF als auch ZV Art. 9 sehen vor, für die zweckgewidmeten zusätzlichen Mittel für die nachhaltige Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems ein Berichtswesen und ein laufendes Monitoring zur Umsetzung und Zielerreichung der einzelnen Vorhaben einzuführen. Ziel ist es, die Umsetzung der finanzierten Vorhaben transparent darzustellen und die Zielerreichung nachvollziehbar zu machen.

Die Umsetzung erfolgt durch ein mehrteiliges System, das unterschiedliche Datenquellen zusammenführt. Im spitalsambulanten Bereich wird die Mittelverwendung über Voranschläge und Rechnungsabschlüsse sowie über aggregierte Darstellungen der umgesetzten Vorhaben erfasst. Im niedergelassenen Bereich werden Maßnahmen kontinuierlich dokumentiert, sowohl in inhaltlicher und quantitativer Form als auch in monetärer Bewertung auf Basis der bestehenden Berichterstattung.

Auf dieser Grundlage werden mehrere Berichte erstellt. Ein zentraler Umsetzungsbericht fasst jährlich die wichtigsten Entwicklungen zusammen, die durch die zusätzlichen Mittel angestoßen wurden. Er enthält eine Statusübersicht der Vorhaben sowie eine Darstellung der Kostenentwicklung in den relevanten Versorgungsbereichen.

Das etablierte System schafft eine konsistente Datengrundlage für Steuerung und Entscheidungsfindung. Es ermöglicht eine laufende Beobachtung der Maßnahmen, erhöht die Transparenz der Mittelverwendung und unterstützt eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Gesundheitssystems.