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Arbeiten im Rahmen der Umsetzung des Hospiz‐ und Palliativfondsgesetzes

Planung und Systementwicklung
Auftraggebende Stelle:BMSGPK (jetzt: BMASGPK)
Laufzeit:fortlaufend seit Jan. 2022

Der österreichische Nationalrat hat am 24. Februar 2022 das Hospiz- und Palliativfondgesetz (HosPalFG) beschlossen. Mit diesem Bundesgesetz wird durch die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder der österreichweite, bedarfsgerechte und flächendeckende Aus- und Aufbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebs für acht vom HosPalFG umfassten spezialisierten Hospiz- und Palliativangebote (fünf HOS/PAL-Angebote für Erwachsene sowie drei HOS/PAL-Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) unterstützt.

Die Gesundheit Österreich Gmbh (GÖG) wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der fortlaufenden Unterstützung bei der Umsetzung der Inhalte des HosPalFG beauftragt, die seit 2022 folgende Arbeiten umfasste:

  • Erarbeiten von Qualitätskriterien (gemäß § 6 HosPalFG),

  • Festlegung des Auf‐ und Ausbaus der acht vom HosPalFG umfassten spezialisierten Hospiz‐ und Palliativangebote (gemäß § 7 HosPalFG),

  • Arbeiten zum Themenbereich Tarife (gemäß § 8 HosPalFG),

  • Konzeption der Planungsunterlage (gemäß § 9 HosPalFG),

  • Erarbeiten der Datenparameter für die Hospiz‐ und Palliativdatenbank sowie die Programmierung und der Betrieb derselben (gemäß § 10 HosPalFG).

Text

Im vorliegenden Infosheet Hospiz- und Palliativfondsgesetz wird die Entwicklung in der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung anhand jener HOS/PAL-Einrichtungen (inkl. Teams) dargestellt, die in den Jahren 2022 und 2023 Zweckzuschüsse aus dem HOS/PAL-Fonds erhalten haben.

Folgende Informationen werden auf Österreich-Ebene pro HOS/PAL-Angebot dargestellt:

  • Palliativpatientinnen/-patienten
  • Anzahl der Teams/Einrichtungen
  • Plätze/Betten in (teil)stationären HOS/PAL-Einrichtungen
  • Vollzeitäquivalente in HOS/PAL-Einrichtungen/-Teams

Darüber hinaus bietet das Infosheet Informationen

  • zu den ehrenamtlich Tätigen (ausschließlich für das Jahr 2023),
  • zu den abrechenbaren Gesamtausgaben pro HOS/PAL-Angebot sowie
  • zur Abrechnung des Bundesanteils im Rahmen des HOS/PAL-Fonds

Infosheet HosPalFG

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Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird die Neufassung der Broschüre Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (HOS/PAL-Broschüre) veröffentlicht. Das im Jahr 2022 in Kraft getretene Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Arbeiten, allen voran jene zu den Qualitätskriterien gemäß § 6 HosPalFG machten die Erstellung einer Neufassung erforderlich. 

Die vorliegende Neufassung der HOS/PAL-Broschüre präsentiert auch die beschlossenen Qualitätskriterien in deren aktualisierter Form. Diese Aktualisierungen betreffen redaktionelle Anpassungen, Adaptierungen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sowie infolge der aktuellen Bezeichnung des dreistufigen Masterstudiengangs Palliative Care (siehe auch Kapitel 1, Abschnitt Broschüre 2025 in der HOS/PAL-Broschüre 2025).

Vom HosPalFG sind im Erwachsenenbereich fünf spezialisierte Hospiz- und Palliativangebote, und zwar Hospizteam, Mobiles Palliativteam, Palliativkonsiliardienst, Tageshospiz sowie Stationäres Hospiz, und im Kinderbereich drei spezialisierte Hospiz- und Palliativangebote, nämlich Kinder-Hospizteam, Mobiles Kinder-Palliativteam sowie Stationäres Kinder-Hospiz umfasst. Die beiden spezialisierten Palliativangebote Palliativstationen und Pädiatrische Palliativbetten, deren Finanzierung nicht mit Zweckzuschussmitteln des HosPalFG, sondern mittels leistungsorientierter Krankenanstaltenfinanzierung erfolgt, werden zur vollständigen Abbildung der beiden Versorgungskonzepte im Erwachsenen- und im Kinderbereich ebenfalls dargestellt.

HOS/PAL-Broschüre 2025

Text

Das HosPalFG sieht eine Abrechenbarkeit von Instrumenten wie den VSD Vorsorgedialog® und weitere Vorsorge- und Informationsgespräche in der Grundversorgung vor, jedoch darf der Auf- und Ausbau der Angebote der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung dadurch nicht geschmälert werden (gemäß § 4 HosPalFG). Das normierte Ziel zur Förderung dieser Instrumente besteht darin, das Selbstbestimmungsrecht Betroffener zu beachten und sie bei der vorausschauenden Planung der Betreuung für die letzte Lebensphase bestmöglich zu unterstützen. 

Im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden Qualitätskriterien für den VSD® in Kooperation mit dem Dachverband Hospiz Österreich (DVHÖ) sowie für weitere Vorsorge- und Informationsgespräche erstellt. Die Form der Qualitätskriterien entspricht dem gemäß HosPalFG § 6 Qualitätsmanagement vorgesehenen Format. Aufbauend auf diesen Qualitätskriterien wurde eine Tarifkalkulation für beide Instrumente der vorausschauenden Planung bei Förderung aus dem Hospiz- und Palliativfonds (HosPal-Fonds) vorgenommen. 

Im Falle einer Förderung aus dem HosPal-Fonds stellen bei beiden Instrumenten die Zielgruppe sowohl entscheidungsfähige Palliativpatientinnen und Palliativpatienten als auch nicht mehr entscheidungsfähige Palliativpatientinnen und Palliativpatienten – Letztere auf dem Wege der Erfassung ihres mutmaßlichen Willens – dar. 

Werden VSD® sowie weitere Vorsorge- und Informationsgespräche in/von spezialisierten Hospiz- und Palliativeinrichtungen angewandt, können sie nicht mit Mitteln aus dem HosPal-Fonds gefördert werden. Die Inhalte des VSD® sowie weiterer Vorsorge- und Informationsgespräche stellen eine bestehende Leistung des Aufgabenspektrums dieser spezialisierten Versorgung dar. 

Es obliegt den Administrationsstellen des HosPalFG auf Landesebene, VSD® und/oder weitere Vorsorge- und Informationsgespräche in der Grundversorgung (mobile Betreuungs- und Pflegedienste sowie Alten- und Pflegeheime) aus HosPal-Fondsmitteln zu fördern. Es besteht keine Verpflichtung, VSD® / Vorsorge- und Informationsgespräche sowie VSD®-Schulungen aus HosPal-Fonds-Mitteln zu fördern.

Die Beschlüsse fasst das Beschlussgremium, das im Rahmen der Arbeiten zum Hospiz- und Palliativfondsgesetz eingerichtet wurde. 

Die folgenden drei Unterlagen wurden vom im Rahmen der Arbeiten zum HosPalFG eingerichteten Beschlussgremium, bestehend aus Vertreter:innen der Vereinbarungspartner Bund, Länder und Sozialversicherung einvernehmlich festgelegt und nunmehr zur Veröffentlichung freigegeben:

 Qualitätskriterien für VSD® und weitere Vorsorge- und Informationsgespräche bei Förderung aus dem HosPal-Fonds

Tarifgestaltung zur Förderung des VSD® sowie weiterer Vorsorge- und Informationsgespräche aus HosPal-Fonds-Mitteln gemäß § 4 HosPalFG

Factsheet Förderung des VSD® sowie weiterer Vorsorge- und Informationsgespräche aus HosPal-Fonds-Mitteln

Darüber hinaus werden zu Informationszwecken folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt (nicht vom Beschlussgremium beschlossen):

Zusatzinformationen zur Umsetzung des VSD®: Mobile Betreuungs- und Pflegedienste

Zusatzinformationen zur Umsetzung des VSD®: Alten- und Pflegeheime

VSD®: DVHÖ-Kriterienkatalog für Nicht-HPC-Mobil-Organisationen 

VSD®: DVHÖ-Kriterienkatalog für Nicht-HPCPH-Alten- und Pflegeheime

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Die vorliegende Neufassung der Broschüre Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (HOS/PAL-Broschüre 2025) präsentiert auch die beschlossenen Qualitätskriterien gemäß § 6 HosPalFG in deren aktualisierter Form.

Diese Aktualisierungen betreffen redaktionelle Anpassungen, Adaptierungen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sowie infolge der aktuellen Bezeichnung des dreistufigen Masterstudiengangs Palliative Care (siehe auch Kapitel 1, Abschnitt Broschüre 2025 in der HOS/PAL-Broschüre 2025).

Aus diesem Grund wurden die ursprünglichen Dokumente

  • Präambel (nunmehr in HOS/PAL-Broschüre 2025: Kapitel 2),
  • Qualitätskriterien der Versorgungsangebote der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung im Erwachsenenbereich (nunmehr in HOS/PAL-Broschüre 2025: Abschnitt 3.4, „Qualitätskriterien“),
  • Qualitätskriterien der Versorgungsangebote der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung im Bereich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (nunmehr in HOS/PAL-Broschüre 2025: Abschnitt 4.6, „Qualitätskriterien“)

an dieser Stelle entfernt. Alle Inhalte sind in der HOS/PAL-Broschüre 2025 zu finden (siehe oben in Klammern angeführt).