Arbeiten im Rahmen der Umsetzung des Hospiz‐ und Palliativfondsgesetzes
Der österreichische Nationalrat hat am 24. Februar 2022 das Hospiz- und Palliativfondgesetz (HosPalFG) beschlossen. Mit diesem Bundesgesetz wird durch die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder der österreichweite, bedarfsgerechte und flächendeckende Aus- und Aufbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebs für acht vom HosPalFG umfassten spezialisierten Hospiz- und Palliativangebote (fünf HOS/PAL-Angebote für Erwachsene sowie drei HOS/PAL-Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) unterstützt.
Die Gesundheit Österreich Gmbh (GÖG) wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der fortlaufenden Unterstützung bei der Umsetzung der Inhalte des HosPalFG beauftragt, die seit 2022 folgende Arbeiten umfasste:
Erarbeiten von Qualitätskriterien (gemäß § 6 HosPalFG),
Festlegung des Auf‐ und Ausbaus der acht vom HosPalFG umfassten spezialisierten Hospiz‐ und Palliativangebote (gemäß § 7 HosPalFG),
Arbeiten zum Themenbereich Tarife (gemäß § 8 HosPalFG),
Konzeption der Planungsunterlage (gemäß § 9 HosPalFG),
Erarbeiten der Datenparameter für die Hospiz‐ und Palliativdatenbank sowie die Programmierung und der Betrieb derselben (gemäß § 10 HosPalFG).
Gemäß § 6 HosPalFG hat die GÖG im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Einvernehmen mit den Ländern und den Trägern der Sozialversicherung Qualitätskriterien und -indikatoren für die modular abgestuften Versor-gungsangebote der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung – im Erwachsenenbereich sowie im Bereich Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene erstellt.
Die an dieser Stelle veröffentlichten Qualitätskriterien wurden vom im Rahmen der Arbeiten zum HosPalFG eingerichteten Beschlussgremium, bestehend aus Vertreter:innen der Vereinbarungspartner Bund, Länder und Sozialversicherung einvernehmlich festgelegt und nunmehr zur Veröffentlichung freigegeben.
Das HosPalFG sieht eine Abrechenbarkeit von Instrumenten wie den VSD Vorsorgedialog® und weitere Vorsorge- und Informationsgespräche in der Grundversorgung vor, jedoch darf der Auf- und Ausbau der Angebote der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung dadurch nicht geschmälert werden (gemäß § 4 HosPalFG). Das normierte Ziel zur Förderung dieser Instrumente besteht darin, das Selbstbestimmungsrecht Betroffener zu beachten und sie bei der vorausschauenden Planung der Betreuung für die letzte Lebensphase bestmöglich zu unterstützen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden Qualitätskriterien für den VSD® in Kooperation mit dem Dachverband Hospiz Österreich (DVHÖ) sowie für weitere Vorsorge- und Informationsgespräche erstellt. Die Form der Qualitätskriterien entspricht dem gemäß HosPalFG § 6 Qualitätsmanagement vorgesehenen Format. Aufbauend auf diesen Qualitätskriterien wurde eine Tarifkalkulation für beide Instrumente der vorausschauenden Planung bei Förderung aus dem Hospiz- und Palliativfonds (HosPal-Fonds) vorgenommen.
Im Falle einer Förderung aus dem HosPal-Fonds stellen bei beiden Instrumenten die Zielgruppe sowohl entscheidungsfähige Palliativpatientinnen und Palliativpatienten als auch nicht mehr entscheidungsfähige Palliativpatientinnen und Palliativpatienten – Letztere auf dem Wege der Erfassung ihres mutmaßlichen Willens – dar.
Werden VSD® sowie weitere Vorsorge- und Informationsgespräche in/von spezialisierten Hospiz- und Palliativeinrichtungen angewandt, können sie nicht mit Mitteln aus dem HosPal-Fonds gefördert werden. Die Inhalte des VSD® sowie weiterer Vorsorge- und Informationsgespräche stellen eine bestehende Leistung des Aufgabenspektrums dieser spezialisierten Versorgung dar.
Es obliegt den Administrationsstellen des HosPalFG auf Landesebene, VSD® und/oder weitere Vorsorge- und Informationsgespräche in der Grundversorgung (mobile Betreuungs- und Pflegedienste sowie Alten- und Pflegeheime) aus HosPal-Fondsmitteln zu fördern. Es besteht keine Verpflichtung, VSD® / Vorsorge- und Informationsgespräche sowie VSD®-Schulungen aus HosPal-Fonds-Mitteln zu fördern.
Die Beschlüsse fasst das Beschlussgremium, das im Rahmen der Arbeiten zum Hospiz- und Palliativfondsgesetz eingerichtet wurde.
Die folgenden drei Unterlagen wurden vom im Rahmen der Arbeiten zum HosPalFG eingerichteten Beschlussgremium, bestehend aus Vertreter:innen der Vereinbarungspartner Bund, Länder und Sozialversicherung einvernehmlich festgelegt und nunmehr zur Veröffentlichung freigegeben:
Qualitätskriterien für VSD® und weitere Vorsorge- und Informationsgespräche bei Förderung aus dem HosPal-Fonds
Tarifgestaltung zur Förderung des VSD® sowie weiterer Vorsorge- und Informationsgespräche aus HosPal-Fonds-Mitteln gemäß § 4 HosPalFG
Factsheet Förderung des VSD® sowie weiterer Vorsorge- und Informationsgespräche aus HosPal-Fonds-Mitteln
Darüber hinaus werden zu Informationszwecken folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt (nicht vom Beschlussgremium beschlossen):
Zusatzinformationen zur Umsetzung des VSD®: Mobile Betreuungs- und Pflegedienste
Zusatzinformationen zur Umsetzung des VSD®: Alten- und Pflegeheime
VSD®: DVHÖ-Kriterienkatalog für Nicht-HPC-Mobil-Organisationen
VSD®: DVHÖ-Kriterienkatalog für Nicht-HPCPH-Alten- und Pflegeheime