Regionale Versorgungsprofile Primärversorgung (RVP/PV)
Gemäß Art. 6 Abs. 3 der bis Ende 2023 gültigen 15a‐Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens hat die Planung von Primärversorgungseinheiten (PVE) auf Grundlage der Ergebnisse der Analyse der bestehenden regionalen Versorgungssituation in den jeweiligen Versorgungsgebieten nach ausgewählten Kriterien zu erfolgen. Zur übersichtlichen grafischen und ggf. auch kartografischen Beschreibung der regionalen Versorgungssituation unter besonderer Berücksichtigung neu zu gründender PVE wurden „Regionale Versorgungsprofile Primärversorgung (RVP/PV)“ in mehreren Stufen entwickelt, mit Expertinnen und Experten diskutiert und über konkrete Indikatoren umgesetzt (z. B. demografische/epidemiologische Merkmale, Altersstruktur der bestehenden Allgemeinmediziner:innen mit Kassenvertrag im Einzugsgebiet).
Im Jahr 2023 erfolgten die Wartung inkl. des jährlichen Datenupdates sowie die Weiterentwicklung der RVP/PV bzw. der entsprechenden Begleitmaterialien (Manual zum RVP/PV).
Regionale Versorgungsprofile können über die Zielsteuerungspartner (ÖGK‐Landesstelle, Landesgesundheitsfonds) im Rahmen des Gründungsprozesses von PVE beantragt werden.
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