Pandemiemanagement und Öffentlicher Gesundheitsdienst – Wiederaufnahme Reformprozess (ÖGD)

Auftraggeber: BMSGPK
Laufzeit: Januar 2022 bis Dezember 2022
Ansprechperson GÖG: Gabriele Sax

Aufgrund der COVID-Erfahrungen wurde im Jahr 2022 der ÖGD‐Reformprozess wiederaufgenommen mit dem Ziel, den ÖGD zu modernisieren, um für die Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit besser gerüstet zu sein. Zur Prozesssteuerung wurde ein Lenkungsausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern, eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, Arbeitsgruppen zu installieren und deren Ergebnisse abzunehmen.

Im Rahmen des ersten Arbeitspakets wurden im Jahr 2022 Grundlagen für die FAG-Verhandlungen erarbeitet. Dabei wurde ein Mix verschiedener qualitativer und quantitativer Methoden eingesetzt. Es wurde(n):

  • gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss eine Abgrenzung/Definition von ÖGD erstellt (welche Organisationen gehören zum ÖGD),
  • eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Aufgabenprofil, das im Rahmen des ersten ÖGD-Reformprozesses erarbeitet wurde, kritisch zu reflektieren und die Kernaufgaben für den zukünftigen ÖGD festzulegen,
  • ein Leistungsportfolio für den Ist‐Stand der Aufgabenwahrnehmung erstellt
  • eine Personalstandserhebung sowie Bedarfsschätzung bis 2030 der verschiedenen Berufsgruppen im ÖGD durchgeführt,
  • eine Befragung unter Amtsärztinnen und Amtsärzten durchgeführt über ihren Arbeitsalltag und ihre Arbeitszufriedenheit sowie um Ideen einzuholen, wie das Berufsfeld attraktiver gestaltet werden könnte
  • Interviews mit Expertinnen und Experten aus Institutionen und Organisationen, die mit dem ÖGD zusammenarbeiten bzw. von seiner Arbeit betroffen sind, geführt
  • die IT-Ausstattung erhoben und
  • Fokusgruppen zum Pandemiemanagement geführt.

Auf Basis der Erhebungen konnten einige Problemfelder identifiziert werden. Themenbereiche, die in den nächsten Jahren zu bearbeiten sind, betreffen u.a. Personalmangel (Fehlbestand, Ersatzbedarf, Zusatzbedarf), finanzielle Ressourcen, die es dem ÖGD – als dritte Säule im Gesundheitswesen – ermöglichen, wirksam, krisenresistent und kompetent in Erscheinung zu treten, rechtliche Grundlagen für die Umsetzung des beschriebenen Aufgabenprofils/‐portfolios, Attraktivierung des Berufsfeldes, Klarheit für den Vollzug auf Landesebene (Vorgaben für Aufgabenerledigung, erforderliche bzw. bereitzustellende Ressourcen).