Finanzierung von sektorenübergreifenden und überregionalen Versorgungsprozessen
In den Artikeln 30 bis 32 der 15a-Vereinbarung OF wird die Reallokation bzw. Zweckwidmung von Finanzmitteln zur Optimierung der Versorgung adressiert. Dort heißt es u.a., dass zur Mittelreallokation geeignete Finanzierungsinstrumente einzurichten sind, um den Aufbau bzw. die Entwicklung von neuen überregionalen Versorgungsangeboten und überregional erforderlicher Infrastruktur zu gewährleisten. Zudem ist der Länderanteil für gemeinsam vereinbarte Finanzierungslösungen für Medikamente im Rahmen dieser Mittel zu regeln.
Durch die Bundes-Zielsteuerungskommission sind Grundsätze für die Verwendung und die Abrechnung dieser zweckgewidmeten Mittel zu beschließen. Ziel dieses Projektes war es, die Zielsteuerungspartner bei der Erarbeitung dieser Finanzierungsgrundsätze zu unterstützen.
Im Rahmen des Projektes wurden Entwürfe der Grundsätze für die Finanzierung von überregionalen Versorgungsprozessen einschließlich Antrags- und Abrechnungsformulare erstellt. Darüber hinaus wurden Hintergrundrecherchen und Berechnungen bezüglich Investitions- und Vorhaltekosten, z. B. von Einheiten für hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen, angestellt und Vorschläge für eine pauschalierte Vergütung erarbeitet.