Facharzt‐ und Forschungsausbildung in Österreich - Eine Analyse der Karrieremodelle
Auftraggeber: BMBWF
Laufzeit: August 2019 bis November 2020
Ansprechperson GÖG:
Im Vergleich zu anderen wissenschaftlichen Disziplinen ist es für klinisch tätige Forscher/‐innen schwieriger, die Voraussetzungen für die Erfüllung von Qualifizierungsvereinbarungen (Tenure‐Track‐Stelle gemäß § 99 Abs. 5 Universitätsgesetz [UG]) zu erlangen. Dies ist vor allem durch die Erfordernisse der Facharztausbildung begründet. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) beabsichtigt daher eine objektive Beurteilung der Möglichkeiten, bei gleichbleibender Dauer der Facharztausbildung die zeitliche Spanne bis zur Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarungen für Mediziner/‐innen zu verkürzen.
Es erfolgte eine umfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen. Zudem wurden qualitative, leitfadengestützte Interviews mit Expertinnen/Experten durchgeführt, deskriptive Auswertungen von Daten des hochschulstatistischen Informationssystems des BMBWF vorgenommen sowie Ergebnisse der Befragung von Studierenden der Humanmedizin im Abschlussjahr 2019 (Ipsos 2019) berücksichtigt.
Die Dualität von wissenschaftlicher Arbeit und Facharztausbildung stellt eine große Herausforderung dar. Eine wesentliche Möglichkeit, die Dauer bis zur Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarungen zu verkürzen, ist es, die abgeschlossene Facharztausbildung nicht zu einem Kriterium im Zuge der Qualifizierungsvereinbarung zu machen. Des Weiteren ist es zielführend, bereits im Diplomstudium mit der Förderung forschungsorientierter Studierender zu beginnen. Interne Karrieremodelle können dabei unterstützen, die erforderliche Qualifikation für eine Tenure‐Track‐Stelle zu erreichen.
Die Karriereförderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist durch die Universitäten – im Rahmen ihrer Autonomie – unterschiedlich ausgestaltet. Es werden hier verschiedene Maßnahmen (z. B. in Form interner Karrieremodelle) für die Vereinbarkeit von Facharzt‐ und Forschungsausbildung gesetzt, um Forscher/‐innen bei der Erreichung der erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikation in Hinblick auf eine Tenure‐Track‐Stelle zu unterstützen. Dies geschieht unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, für welche sich u. a. folgende mögliche Maßnahmen ergeben: Beibehaltung der Opt‐out‐Regelung (§ 110 UG), Prüfung auf Redundanz zwischen klinisch‐praktischem Jahr und der Basisausbildung und ggf. einer Verkürzung der Basisausbildung zugunsten des wissenschaftlichen Moduls.