MyHealth@EU: EU-Rezept startet in Österreich
Seit Februar 2026 ist das EU-Rezept in Österreich verfügbar. Mit dessen Start und der Einführung der EU-Patientenkurzakte starten zwei Kernservices von MyHealth@EU. Österreich setzt damit zentrale Schritte in Richtung eines vernetzten europäischen Gesundheitssystems.
In Österreich ausgestellte elektronische Rezepte können seit 25. Februar 2026 erstmals in einem anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staat eingelöst werden – zum Start geht das in Tschechien. Weitere Länder folgen schrittweise. Ab 2029 wird das EU-Rezept in allen EU-Staaten verpflichtend verfügbar sein.
„Damit profitieren Patient:innen erstmals spürbar vom europäischen Gesundheitsdatenaus-tausch. e-Rezepte können künftig im EU-Ausland eingelöst werden und im Behandlungsfall stehen den Ärzt:innen wichtige Gesundheitsinformationen sofort zur Verfügung – sicher, datenschutzkonform und freiwillig“, sagt Gesundheitsministerin Korinna Schumann.
Erleichterter Zugang im Ausland
Das EU-Rezept erleichtert die Medikamentenversorgung für Menschen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten und dennoch Zugang zu ihren elektronisch verordneten Medikamenten benötigen – etwa Studierende, Pendler:innen, Urlauber:innen oder chronisch Erkrankte. Laufende Therapien können damit unkompliziert fortgesetzt werden.
Österreichische Apotheken können zudem e-Rezepte aus teilnehmenden MyHealth@EU-Staaten abrufen und Medikamente abgeben, sofern diese zugelassen und verfügbar sind. Damit stärken Apotheken die Versorgungssicherheit im grenznahen Raum und positionieren sich als kompetente Anlaufstelle im europäischen Gesundheitsdatenraum.
„Das EU-Rezept untermauert die Schlüsselrolle der Apotheken im europäischen Versorgungs-netz. Wichtig ist, dass alle Patient:innen die volle Kontrolle über ihre Daten behalten“, erklärt Raimund Podroschko, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.
So funktioniert das EU-Rezept
Patientinnen und Patienten weisen sich in der Apotheke im Partnerland mit einem gültigen Ausweis, etwa mittels eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, aus. Die Apothe-ker:innen rufen das EU-Rezept elektronisch ab und geben das Medikament ab, sofern es verfügbar und zugelassen ist. Im Ausland gilt das EU-Rezept in der Regel als Privatrezept. Die Kosten sind zunächst selbst zu tragen und können anschließend bei der Sozialversicherung eingereicht werden.
Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende des Dachverbands der Sozialversicherungsträger (DVSV): „Mit dem e-Rezept hat die österreichische Sozialversicherung die perfekte Basis für das EU-Rezept gelegt. Im hochsicheren e-card-System sind Verordnungen aus Österreich jederzeit digital verfügbar – sicher, zuverlässig und grenzüberschreitend abrufbar.“
„Patientinnen und Patienten können ihre Rezepte künftig auch in teilnehmenden EU-Ländern einlösen. Das ist ein konkreter Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Gesundheitsda-tenraum – und ein weiterer wichtiger Impuls auf dem Weg zu einem mobilen, vernetzten Europa“, ergänzt Peter McDonald, Stellvertretender Vorsitzender des DVSV.
EU-Patientenkurzakte folgt
In den kommenden Wochen wird auch die EU-Patientenkurzakte verfügbar. Sie ermöglicht Ärztinnen und Ärzten in Österreich, bei Bedarf eine standardisierte medizinische Zusammenfas-sung von Patientinnen und Patientenaus aus anderen MyHealth@EU-Staaten (zum Start Tschechien) abzurufen.
Wichtige Informationen wie Allergien, Vorerkrankungen oder Dauermedikationen stehen dadurch rasch zur Verfügung – insbesondere im Notfall oder bei ungeplanten Behandlungen und auch wenn Sprachbarrieren bestehen. Die Gefahr von Doppeluntersuchungen oder Fehlbehandlungen wird reduziert, bestehende Erkrankungen, Allergien oder Dauermedikationen müssen nicht jedes Mal neu erklärt werden.
Beitrag zum Europäischen Gesundheitsdatenraum
EU-Rezept und EU-Patientenkurzakte sind Teil von MyHealth@EU, der europäischen Infrastruktur für den sicheren Austausch elektronischer Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten. Sie zählen zu den zentralen Vorbereitungsmaßnahmen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).
Der EHDS soll künftig einen grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung ermöglichen – unter strengen Vorgaben zu Datenschutz, Datensicherheit und Patientenrechten.
Anmeldung, Teilnahme und Service
Die Teilnahme am EU-Rezept ist in der Pilotphase freiwillig. Voraussetzung ist das Einverständnis zur Teilnahme (Opt-in) der in Österreich wohnhaften oder versicherten Patientinnen und Patienten, das vor der erstmaligen Nutzung abgegeben und jederzeit widerrufen werden kann. Folgende Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung:
- online über das ELGA-Portal mit ID-Austria oder
- schriftlich über die eHealth-Servicestelle
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter www. gesundheit.gv.at
Hotlines
- e-card Serviceline: 050 124 33 22
- ELGA Serviceline: 050 124 4411

