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Über uns

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist das nationale Public-Health-Institut und Kompetenzzentrum für Bevölkerungsgesundheit, Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheits- und Pflegeversorgung sowie Qualität im Gesundheitswesen. Ihre Grundlage ist das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, Alleingesellschafter ist die Republik Österreich. 

Die GÖG ist eine wissenschaftliche Einrichtung und arbeitet im Auftrag des Bundes und der Bundesgesundheitsagentur (BGA). In ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ist sie weisungsfrei. Zur Abwicklung von Projekten anderer Auftraggeber, etwa der Bundesländer, der Sozialversicherung sowie anderer nationaler und internationaler Institutionen und Unternehmen (z. B. WHO, EU), betreibt die GÖG zwei Tochtergesellschaften, die GÖ Forschungs- und Planungs GmbH für Non-Profit Unternehmen und die GÖ Beratungs GmbH.

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Die Gesundheit Österreich GmbH ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert:

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG). Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des ÖBIG gehört die Erarbeitung von Informationsgrundlagen, Methoden und Instrumenten zur überregionalen bzw. bundesweiten Planung, Steuerung und Evaluierung im Gesundheitswesen. 

Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG). Laut Gesundheitsqualitätsgesetz sind die Kernaufgaben des BIQG die Entwicklung, die Umsetzung und die regelmäßige Evaluation eines österreichweiten Qualitätssystems im Auftrag des Bundes. 

Fonds Gesundes Österreich (FGÖ. Der FGÖ wurde auf Basis des Gesundheitsförderungsgesetzes gegründet mit dem Ziel, Prävention und Gesundheitsförderung in Österreich voranzutreiben.

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Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) wurde im Jahr 1973 gegründet. Eine zentrale Aufgabe des jungen Instituts war die Erarbeitung von Methoden zur Datenerfassung, die Aufschluss über den Gesundheitszustand der Bevölkerung geben sollte.

Seit 1. August 2006 ist das ÖBIG als Geschäftsbereich in die Gesundheit Österreich GmbH eingegliedert.

Die Aufgaben des ÖBIG sind im GÖG-Gesetz festgelegt. Schwerpunkte sind die Erarbeitung von Informationsgrundlagen, Methoden und Instrumenten zur überregionalen bzw. bundesweiten Planung, Steuerung und Evaluierung im Gesundheitswesen. Dazu zählen

  • Orientierungshilfen für die Strukturplanung des österreichischen Gesundheits- und Sozialsystems,

  • Analysen und Evaluierungen strukturverändernder Maßnahmen und Projekte sowie von Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung,

  • Expertisen zur Weiterentwicklung leistungsorientierter Vergütungssysteme,

  • Methoden zur Erfassung, Darstellung, Analyse und Auswertung epidemiologischer Daten,

  • Konzeption und Koordination von Vorsorgeprogrammen und überregionalen Behandlungen,

  • Koordination des Organ- und Stammzelltransplantationswesens,

  • Grundlagen für die Weiterentwicklung von Gesundheitsberufen (inkl. Curricula),

  • Führen von Registern (In-vitro-Fertilisation-Register, Widerspruchsregister, Gesundheitsberuferegister u. a.),

  • internationale Arzneimittelpreisvergleiche und -analysen sowie die

  • Führung der Vergiftungsinformationszentrale.

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Der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) ist die bundesweite Kompetenz- und Förderstelle für Gesundheitsförderung. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsförderungsgesetzes im Jahr 1998 wurde der FGÖ mit der Umsetzung der im Gesetz festgelegten Ziele und Maßnahmen beauftragt. Seit 2006 ist der FGÖ ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH. Die Aufgaben des FGÖ liegen in den Bereichen Projektförderung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Aufklärung und Information, Qualitätsentwicklung und Evaluation, Vernetzung und Drehscheibe sowie Selbsthilfe.

Ein Kuratorium unter dem Vorsitz der jeweiligen Gesundheitsministerin/des jeweiligen Gesundheitsministers fungiert als Kontrollorgan des FGÖ. Es beschließt die strategische Ausrichtung und das Budget. Unterstützt wird das Kuratorium dabei von einem wissenschaftlichen Beirat. Die operativen Aufgaben werden von der Geschäftsstelle umgesetzt.

Das vom Kuratorium beschlossene Rahmenarbeitsprogramm 2024-2028 legt die strategischen Ziele und Schwerpunkte des FGÖ fest. Das zentrale Ziel ist, „gesundheitsfördernde, klimafreundliche, resiliente & faire Lebenswelten und Lebensweisen“ zu schaffen.

Die Umsetzung erfolgt über in Jahresarbeitsprogrammen festgelegte Maßnahmen in den folgenden Settings: 

Die 2024 aktualisierte Gesundheitsförderungsstrategie bildet den Rahmen für die Gesundheitsförderung in Österreich und regelt auch die Vergabe von Mitteln des FGÖ einschließlich der „Agenda Gesundheitsförderung“. Mit der „Agenda Gesundheitsförderung“ wurde seitens des BMSGPK ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftweisenden Entwicklung der Gesundheitsförderung in Österreich gesetzt. Da die Gesundheitsförderungsstrategie die Mittelvergabe regelt, ist sie eine zentrale strategische Grundlage für die Arbeit des FGÖ. Die priorisierten Schwerpunkte der Strategie sind: 

  • Gesunde Lebenswelten und gesunde Lebensweisen (insbesondere Ernährung und Bewegung) mit Fokus auf Kindheit, Jugend und gesundes Älterwerden 
  • Psychosoziale Gesundheit und Beteiligung 
  • Gesundheitskompetenz von Organisationen und Personen mit Fokus auf Chancengerechtigkeit
  • Gesundheitsförderung mit Fokus auf Klimaschutz und Klimaresilienz 

Im Geschäftsbereich FGÖ ist das Kuratorium das Kontrollorgan und beschließt die jährlichen Arbeitsprogramme und Budgets. Bei der Entwicklung von Strategien und der Bewertung von Projekten steht dem Kuratorium ein wissenschaftlicher Beirat zur Seite. Operativ umgesetzt werden die Aufgaben durch die Geschäftsstelle.

 Fonds Gesundes Österreich  Arbeitsprogramm 2024

Kuratoriums Fonds Gesundes Österreich  Wissenschaftlichen Beirat

 

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Das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) wurde im Jahr 2007 auf Basis des 2004 verabschiedeten Gesundheitsqualitätsgesetzes (GQG) gegründet. Dem BIQG obliegen im Auftrag des Bundes die Entwicklung, Umsetzung und regelmäßige Evaluation eines bundesweiten Qualitätssystems.

Als Hauptaufgaben des BIQG wurden im GQG folgende Tätigkeiten definiert:

  • die Mitwirkung bei der Erstellung allgemeiner Vorgaben und Grundsätze für die Entwicklung von Standards im Bereich der Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität, für die Qualitätsberichterstattung, für Fördermaßnahmen bzw. Anreizmechanismen und für das Monitoring

  • die Erarbeitung von Qualitätsstandards

  • die Erstellung von Qualitätsberichten

  • die Durchführung/Mitwirkung bei der Setzung von Fördermaßnahmen und bei der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

  • die Unterstützung der Bundesministerin / des Bundesministers für Gesundheit bei der bundesweiten Koordinierung von Qualitätsmaßnahmen

Alle Arbeiten des BIQG folgen laut GQG den Grundprinzipien der Bundeseinheitlichkeit, der bundesländer-, sektoren- und berufsgruppenübergreifenden Vorgehensweise, der Patientenorientierung sowie der Transparenz, Effektivität und Effizienz gemäß internationalen Standards.

Gesundheitsqualitätsgesetz