Evaluation ärztliches Qualitätssicherungssystem
Das Ärztegesetz (ÄrzteG) sieht in der Novellierung von Sommer 2021 in § 245 Abs. 6 vor, dass das System der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu evaluieren ist. Einzubeziehen sind hierbei die Länder, die Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer.
Vor diesem Hintergrund wurde die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) vom BMSGPK beauftragt, eine Bestandserhebung (Ist-Stand, Stärken und Verbesserungspotenziale) zum Qualitätssystem im niedergelassenen Bereich mit Fokus auf Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement in Arztpraxen durchzuführen. Die Ergebnisse der Arbeiten dienen als Grundlage für o. g. Bericht des Bundesministers an den Nationalrat und für weitere Arbeiten in den bestehenden Arbeits- und Steuerungsgruppen zur Weiterentwicklung der unabhängigen Qualitätssicherung.
Es liegen mehrere rezente Publikationen zur Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich für Österreich vor. Neben Desktop-Recherchen, Gesprächen mit Expertinnen und Experten aus dem Fachbereich der Qualitätssicherung und -messung und einer schriftlichen Erhebung von Qualitätsinitiativen der niedergelassenen Ärzteschaft (mit Unterstützung der ÖÄK) wurden Entwicklungsbedarfe der Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich in Orientierung an den fünf Handlungsfeldern des Berichts von Weißenhofer/Piso (2019) sowie mögliche Handlungsoptionen in leitfadengestützten Interviews mit Expertinnen und Experten bzw. Vertreterinnen und Vertretern des BMSGPK, der Bundesländer, der Sozialversicherung, der ÖÄK, der Patientenanwaltschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMED) sowie des Wissenschaftlichen Beirats der ÖQMED erhoben. Zusätzlich wurde internationale fachliche Expertise zum Bereich der Qualitätssicherung im niedergelasse-nen ärztlichen Bereich aus Deutschland und der Schweiz eingeholt, um eine externe Sichtweise auf das System der Qualitätssicherung und allfällige Lernerfahrungen aus anderen Systemen bzw. internationalen Good-Practice-Beispielen zu ermöglichen.
Die Autorinnen schließen, dass es für die (Weiter-)Entwicklung einer umfassenden Qualitätsstrategie und einer entsprechenden Governancestruktur den politischen Diskurs unter Einbeziehung von Bund, Ländern, Sozialversicherung und Ärzteschaft braucht. Die konkrete Ausgestaltung der Qualitätsarbeit im niedergelassenen ärztlichen Bereich und deren Einbettung in ein System der Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen soll unter Einbezug aller Systempartner:innen erfolgen. Im Zuge dessen sollte auch geklärt werden, was jeweils unter „Ergebnisqualität“ verstanden wird. Aktuell differieren hier die Vorstellungen der Stakeholder:innen. Des Weiteren bedarf es neben der Schaffung von notwendigen Voraussetzungen, wie einer einheitlichen Diagnosen- und Leistungsdokumentation, einer unabhängigen Organisation/Governance der Qualitätssicherung im niedergelassenen ärztlichen Bereich, einer Diskussion der Themen der sektorenübergreifenden Qualitätsarbeit, der Beachtung und Einbeziehung der Patientensichtweisen und von Patientensicherheitsaspekten, verbindlicher Qualitätsprozesse an den Übergängen der einzelnen Sektoren und einer Diskussion von Qualitätsaspekten einer multiprofessionellen und integrierten Versorgung.
All diese Aspekte sollten in die Überarbeitung der aktuellen Qualitätsstrategie einfließen, um die Entwicklung einer zukunftsorientierten Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen, die sich sowohl an nationalen wie auch an internationalen Erfahrungen und Erkenntnissen orientiert und nicht ausschließlich auf eine Berufsgruppe und einen Sektor begrenzt ist, zu unterstützen.
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Qualitätsarbeit im niedergelassenen Bereich – Bestandserhebung und Entwicklungsbedarfe Kurzfassung