Gestartet: Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS) – Was sich jetzt ändert
Am 25. März 2025 ist der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) offiziell in Kraft getreten. Diese neue EU-Verordnung soll den Datenaustausch im Gesundheitswesen revolutionieren und Bürgerinnen und Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Gesundheitsdaten geben. Gleichzeitig werden anonymisierte Gesundheitsinformationen für die Forschung und Gesundheitsversorgung nutzbar gemacht.

Was ist der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS)?
Der EHDS (European Health Data Space) ist eine Initiative der EU mit dem Ziel, den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern. Er stellt sicher, dass sowohl Patientinnen und Patienten als auch Forschende und politische Entscheidungsträger künftig besser mit Gesundheitsinformationen arbeiten können – unter strenger Einhaltung der Datenschutzstandards.
Zwei Hauptziele des EHDS
- Primärnutzung von Gesundheitsdaten: Verbesserung der persönlichen Gesundheitsversorgung durch besseren Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu ihren elektronischen Gesundheitsdaten.
- Sekundärnutzung: Erlaubnis zur Nutzung anonymisierter Daten für Forschung, Innovation, öffentliche Gesundheit und evidenzbasierte Gesundheitspolitik.
Was ändert sich konkret für Bürgerinnen und Bürger?
Mit Inkrafttreten der EHDS-Verordnung erhalten Individuen mehr Rechte und Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, eine zusammenfassende Patientenkurzakte elektronisch abzufragen und auf Wunsch auch weiterzugeben.
Gleichzeitig wird der Zugang zu nicht-personenbezogenen Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Forschung und gesundheitspolitische Maßnahmen erleichtert – unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards und klarer rechtlicher Rahmenbedingungen.
Zeitplan: Die nächsten Schritte im Überblick
Die Umsetzung des EHDS erfolgt stufenweise über mehrere Jahre hinweg:
- 25. März 2025: Der EHDS ist in Kraft getreten, die Übergangsphase beginnt.
- 25. März 2027: Die Europäische Union legt fest, wie die neuen Regelungen konkret im Alltag umgesetzt werden sollen.
- 26. März 2029: Erste Daten wie Patientenkurzakten und elektronische Rezepte werden EU-weit ausgetauscht. Zudem stehen erste elektronische Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung zur Verfügung.
- 26. März 2031: Weitere Gesundheitsdaten, z. B. Röntgenbilder und Laborergebnisse, werden in den Austausch integriert.
- 26. März 2034: Auch Nicht-EU-Staaten können sich am EHDS beteiligen.
Wichtig zu wissen
Die meisten Regelungen treten erst vier Jahre nach Inkrafttreten, also Anfang 2029, vollständig in Kraft. Bürgerinnen und Bürger, Institutionen sowie Gesundheitsdienstleister haben somit ausreichend Zeit, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.
Quellen und weiterführende Informationen:
Verordnung im EU-Amtsblatt – 2025/327 – EUR-Lex (EN)
FAQ der Europäischen Kommission zum EHDS
Gesundheitsportal Österreich – EHDS aktuell 2025
MyHealth@EU – Primärnutzung von Gesundheitsdaten
Health-Data@AT – Projekt zur EHDS-Umsetzung in Österreich
