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Ambulante Diagnosencodierung: Wer, Was & Wie in der medizinischen Praxis

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (Doku-G) und der Gesundheitsdokumentationsverordnung (GD-VO) besteht ab 1. Jänner 2026 eine bundeseinheitliche Verpflichtung zur Diagnosencodierung im gesamten ambulanten Bereich. 

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen sowie selbständige Ambulatorien im extramuralen ambulanten Bereich mit und ohne Kassenvertrag sowie im spitalsambulanten Bereich sind verpflichtet, nach ICD-10 codierte Diagnosen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übermitteln. 

Am 21. Oktober 2025 führte die Gesundheit Österreich GmbH – mit Beteiligung des BMASGKP, der ELGA GmbH und der ÖGAM – ein Webinar zum Thema der ambulanten Diagnosencodierung durch. Ziel war es insbesondere Leistungserbringer:innen über die Neuerungen und Anforderungen zu informieren. Über 350 Anmeldungen zeigen das große Interesse an diesem Thema. 

Die Expert:innen Hermann Schmied, Clara Mayr, Andreas Egger, Moritz Buchmann und Helmut Dultinger informierten über die gesetzlichen Grundlagen, die Bedeutung der neuen Regelungen und deren Anwendung in der Praxis. Zudem wurden Einblicke in das e-Health Codierservice gegeben und praxisnahe Beispiele aus verschiedenen Fachbereichen diskutiert sowie offene Fragen aus dem Teilnehmerkreis geklärt. Viele dieser Fragen wurden in ein FAQ aufgenommen und beantwortet. 

Veranstaltung verpasst? 

Hier finden sie die Videoaufnahme des Webinars und den präsentierten Foliensatz zum Nachsehen. 

Präsentation ambulante Diagnosecodierung

Video: Webinar Ambulante Diagnosencodierung: Wer, Was & Wie in der medizinischen Praxis

Weitere Informationen:

Fragen und Hinweise zur ambulanten Diagnosencodierung richten Sie bitte an:


AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at

Wer, wie, was und wo – die wichtigsten Fragen zur ambulanten Diagnosencodierung