Weiterentwicklung Finanzzielsteuerung
Die von der Politik gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der COVID-19-Pan-demie und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben beeinflussten einerseits einnahmenseitig das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung sowie das Steuer-aufkommen und hatten andererseits ausgabenseitig Effekte auf die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben.
Vor diesem Hintergrund erfolgte bei den Ländern und den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern im Frühjahr (Monitoringzeitpunkt: März 2023) und im Herbst (Monitoringzeitpunkt: September 2023) jeweils eine Erhebung ergänzender Informationen zu den COVID-19-Finanzierungsströmen (zielsteuerungsrelevante COVID-19-Aufwendungen; zielsteuerungsrelevante Refundierungen seitens des Bundes), um die zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben bestmöglich zu erfassen. Die Arbeiten im Zusammenhang mit diesen ergänzenden Erhebungen von Informationen erfolgten in enger Abstimmung mit den Ländern und den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern.
Aufbauend auf den Arbeiten des Vorjahres und auf den umfangreichen Erkenntnissen aus den Zusatzerhebungen konnten zahlreiche für die Interpretation der Ergebnisse des Finanzzielmonitorings für die zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben wertvolle Einsichten hinsichtlich Limitationen abgeleitet werden. Kritische quantitative Analysen der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben vor dem Hintergrund dieser zusätzlichen Erkenntnisse in puncto Limitationen stellen für die Weiterentwicklung der Finanzzielsteuerung einen großen Mehrwert dar.
Die GÖG unterstützte im Rahmen der FAG-Verhandlungen die Fachabteilung im BMSGPK bei insgesamt sechs Sitzungen, deren Inhalt die Ausgabenobergrenzen sowie die Weiterentwicklung der Finanzzielsteuerung für die neue Zielsteuerungsperiode 2024–2028 waren.