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Weiterentwicklung Finanzzielsteuerung

Gesundheitsökonomie und -systemanalyse
Auftraggebende Stelle:BGA
Laufzeit:fortlaufend seit Jan. 2020
Ansprechperson:Anita Haindl

Die Weiterentwicklung der Finanzzielsteuerung war 2025 vor allem von Abstimmungsprozessen geprägt. Ergänzend zum etablierten Plausibilisierungsprozess fand mit den Bundesländern im Rahmen der beiden Finanzzielmonitoring(FZM)-Erhebungen im Frühjahr und Herbst ein intensiver Austausch statt, um die Zuordnung neuer Positionen im Zusammenhang mit den Artikel-31-Mitteln im FZM-Meldeformular zu klären. Darüber hinaus bestand Klärungsbedarf hinsichtlich des fachlichen Umgangs sowie der Abbildung der GSBG-Mittel im FZM-Prozess. In einem Bundesland änderte der Landesgesundheitsfonds den Zeitraum des Geschäftsjahres, was insbesondere einen vertieften fachlichen Austausch zu den Auswirkungen auf das Finanzzielmo-nitoring erforderlich machte.

Die Darstellungsformen der KV-Träger nach Bundesländern im FZM-Bericht wurden überarbei-tet und im Ergebnis reduziert, da seit 2023 Finanzdaten nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erhoben werden. Für jene Tabellen, die weiterhin eine differenzierte Darstellung nach Bundes-ländern erfordern, wird ein vordefinierter Verteilungsschlüssel angewendet. Entsprechend wurden die FZM-Meldeformulare der KV-Träger angepasst.

Ausgaben für die Behandlung inländischer Gastpatientinnen und -patienten werden bei der Er-fassung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben nicht gesondert berücksichtigt bzw. ausgewiesen. Auf Wunsch der Bundes-Zielsteuerungskommission wurden Varianten berechnet und in ZS-G-Gremien präsentiert, um eine näherungsweise Darstellung der inländischen Gast-patientenströme im Finanzzielmonitoring abzubilden.