Versorgungswirksamkeit von niedergelassenen Psychotherapeuten

Auftraggeber: BMASGK (jetzt: BMSGPK)
Laufzeit: Jänner 2019 - Dezember 2019
Ansprechpersonen GÖG:
Aida Kerschbaum

Über die Inanspruchnahme kassenfinanzierter Psychotherapie in Österreich gibt es bereits relativ viele Informationen, nicht aber über das Angebot an Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und deren Versorgungswirksamkeit. Gegenwärtig sind etwa 9.000 Personen in die beim BMSGPK geführte Psychotherapeutenliste eingetragen und somit zur Berufsausübung berechtigt. Diese Zahl liefert jedoch keine Hinweise auf die damit verbundene Versorgungswirksamkeit. Viele Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind nur stundenweise tätig bzw. üben diesen Beruf zum Teil nicht aus. Ein nicht unerheblicher Teil der in der Liste erfassten Psychotherapeutinnen und -therapeuten nähert sich dem Pensionsalter. Es ist allerdings nicht klar, ob das bedeutet, dass künftig mit einem Psychotherapeutenmangel zu rechnen ist, oder ob viele dieser Personen sich Anfang der 1990er-Jahre beim Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes in die Liste eintragen ließen, aber den Beruf nur in geringem Ausmaß ausüben. 

Die vorhandenen Daten der Kassen geben wiederum keine Auskunft darüber, wie viele Personen sich darüber hinaus Psychotherapie derzeit zur Gänze selbst finanzieren und bei erweitertem Sachleistungsangebot und/oder gesellschaftlichen Entwicklungen (z. B. Reduzierung der Stigmatisierung) daher künftig potenziell ebenfalls für die Planung der Sachleistungsversorgung relevant wären. Das Wissen über das tatsächlich vorhandene psychotherapeutische Versorgungsangebot bzw. die tatsächlich vorhandene psychotherapeutische Versorgungskapazität ist hinsichtlich der im Zielsteuerungsvertrag beschriebenen Optimierung der psychotherapeutischen Versorgung von besonderer Bedeutung.

Mittels einer Onlinebefragung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde zentralen Fragen in puncto Versorgungswirksamkeit nachgegangen.