Versorgung von Menschen mit Behinderungen
Im Zielsteuerungsvertrag 2024 bis 2028 ist im operativen Ziel 7 „Verbesserung der Integrierten Versorgung“ als Maßnahme 3 die „Optimierung der Versorgung von Menschen mit Behinderung“ festgelegt.
Im Jahr 2025 wurden unter Einbeziehung von Fach- und Erfahrungsexpertinnen und -experten (Vertreter:innen des Österreichischen Behindertenrats, des Unabhängigen Monitoringausschusses und der Behindertenanwältin) in einem ersten Schritt relevante Ziele und Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung systematisch analysiert, bestehende Good-Practice-Beispiele, förderliche Rahmenbedingungen und bestehende Hemmnisse identifiziert und ein Arbeitsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 entwickelt. Gemeinsam wurden 8 Handlungsfelder definiert und den Zielsteuerungsgremien vorgelegt:
- Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen im niedergelassenen Bereich
- Ausstattungsanforderungen für barrierefreie Krankenanstalten
- Entwicklung von einem Fort- und Weiterbildungsangebot für Gesundheitsberufe
- Aufbereitung und Bereitstellung verständlicher, bedarfsgerechter Gesundheitsinformationen
- Einrichtung einer zentralen Informationsplattform
- Etablierung eines Austausches mit Betroffenenvertreterinnen und -vertretern im Rahmen des bestehenden Projekts zur Partizipation im Gesundheitswesen
- Erarbeitung von Grundlagen für geeignete Formen der medizinischen Betreuung von mehrfach und schwerstbehinderten Menschen
- Entwicklung eines Kriterienkatalogs für inklusive Gesundheitseinrichtungen