Rehabilitationsplan 2025
Die GÖG aktualisierte und überarbeitete in Kooperation mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und unter Mitwirkung eines nominierten Projektbeirats, welcher sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialversicherungsträger, der Bundesländer und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusammensetzte, den Rehabilitationsplan mit neuem Planungshorizont 2030.
Die Schwerpunkte der Arbeiten lagen in der Überarbeitung der Strukturqualitätskriterien der Rehabilitation, in der Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse vorhandener Kapazitäten sowie in der Abschätzung des Versorgungsbedarfs der stationären und ambulanten Erwachsenen-Rehabilitation und der stationären Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation.
Durch den aktualisierten und überarbeiteten Rehabilitationsplan soll eine aktuelle Planungsgrundlage zum Rehabilitationsbereich zur Weiterentwicklung der stationären und ambulanten Versorgungstrukturen bereitgestellt werden.