Neuer Fördercall 2026 in Österreich: Social Prescribing in der Primär- und pädiatrischen Versorgung
Um Umsetzungserfahrungen mit Social Prescribing in der Primär- und pädiatrischen Versorgung zu gewinnen, sollen in ganz Österreich entsprechende Aktivitäten unterstützt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Modelle der Umsetzung zu erproben und vergleichbar zu machen. Auf dieser Basis soll ein einheitlich definiertes Social-Prescribing-Konzept entwickelt werden, das einen klar wiedererkennbaren Kern besitzt und zugleich Anpassungen an regionale Gegebenheiten ermöglicht.
Social Prescribing bietet eine strukturierte Möglichkeit, Patientinnen und Patienten mit gesundheitsrelevanten psychosozialen und emotionalen Bedürfnissen gezielt mit regionalen Unterstützungsangeboten zu vernetzen - über das klassische medizinische Versorgungsspektrum hinaus. Ziel ist es, Gesundheit, Wohlbefinden und soziale Teilhabe nachhaltig zu stärken
Fördercall 2026: Nutzen Sie ihre Chance und reichen bis 22. März 2026 ein.
Bei Fragen steht Ihnen das Social Prescribing‐Team gern zur Verfügung - Ansprechpersonen:

- Email für inhaltliche Fragen: 01/515 61 420

- Email für kaufmännische Fragen: 01/895 04 00 717
Details: Fördercall Social Prescribing 2026–2028 in Primär- und pädiatrischen Versorgung

Übersicht Fördercall:

© BKA / Andy Wenzel
Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann zu Social Prescribing: "Wir wollen die soziale Gesundheit der Menschen stärker in den Fokus rücken und gezielt jene unterstützen, die besonders belastet sind. Social Prescribing hat sich als wirkungsvolles Instrument erwiesen - es verbessert das Wohlbefinden, ergänzt die medizinische Behandlung und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt."
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Zur Einreichung eingeladen sind allgemeinmedizinische und pädiatrische Primärversorgungseinheiten (Zentren und Netzwerke) sowie allgemeinmedizinische und pädiatrische selbstständige Vertragsambulatorien, allgemeinmedizinische und pädiatrische Vertragsgruppenpraxen und Vertragseinzelordinationen sowie Einrichtungen der medizinischen Primärversorgung mit Fokus auf Personen, die nicht versichert sind.
Einreichende Einrichtungen ohne eigene Fachkraft mit Link-Working-Funktion sind eingeladen, innovative Ideen (z. B. mobile Netzwerke, aufsuchende Zugänge, Kooperationsmodelle mit bestehenden Beratungseinrichtungen, kommunalen Angeboten mit Fokus auf Netzwerkarbeit und Community-Nursing-Angeboten) zur Umsetzung von Social Prescribing in Kooperation mit regionalen Partnerinnen und Partnern einzureichen.
Zur Antragsstellung eingeladen sind sowohl Einrichtungen, die bereits eine Förderung im Rahmen früherer Social-Prescribing-Calls erhalten haben, als auch Neuantragsteller:innen.
Informationsveranstaltungen zum Fördercall mit der Möglichkeit, offene Fragen zu klären, finden am 9. bzw. 17. Februar 2026 von 16:00 bis 17:00 Uhr online statt. Bei Interesse melden Sie sich bitte zur Veranstaltung an.
Die Projekteinreichung erfolgt online via LimeSurvey bis 20. März 2026 (24 Uhr):
Gefördert werden können Maßnahmen zur Implementierung und Umsetzung der zentralen Elemente von Social Prescribing (Sensibilisierung, Link-Working-Beratung, Netzwerkmanagement und Qualitätssicherung) in den förderbaren Einrichtungen:
Weiters werden Maßnahmen zur Sicherung bzw. Vorbereitung der nachhaltigen Umsetzung von Social Prescribing in der Einrichtung während der Förderlaufzeit unterstützt.
Insgesamt stehen für die Verlängerung des Fördercall „Social Prescribing in der Primär‐ und pädiatrischen Versorgung“ 1.000.000 Euro zur Verfügung.
Antragsteller:innen können zwischen zwei Optionen wählen:
- Option 1: Umsetzungsphase von 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028 mit einer maximal beantragbaren Fördersumme von 150.000 Euro
- Option 2: Umsetzungsphase von 1. Oktober 2026 bis 31. Mai 2028 mit einer maximal beantragbaren Fördersumme von 125.000 Euro
- Kurzkonzept
(siehe Vorlage Kurzkonzept) zum geplanten Auf‐/Ausbau von Social Prescribing in der Einrichtung - Budget
(inkl. Anbote bei Sachkosten über 5.000 Euro, siehe Vorlage Budgetblatt) - Unterfertigtes Unterschriftenblatt
(siehe Vorlage Unterschriftenblatt) - KSV-Abfrage
- Vereinsregister‐, Firmenbuchauszug o. Ä., um die Rechtsformnummer Ihrer Einrichtung zu belegen.
Falls die Zeichnungsberechtigten nicht identisch sind mit den im Vereinsregister/Firmenbuch angegebenen Personen: Bestätigung der Zeichnungsberechtigten.
Download Vorlagen:
Kurzkonzept Budget Unterfertigtes Unterschriftenblatt
Informationen zu Social Prescribing und zur Planung der Implementierung in Ihrer Einrichtung finden Sie hier:
Die Gesundheit Österreich GmbH begleitet die geförderten Projekte fachlich und organisatorisch, unterstützt bei der Implementierung und entwickelt gemeinsam mit den Umsetzerinnen und Umsetzern ein einheitliches, aber flexibel anpassbares Konzept für Social Prescribing in Österreich weiter.
Dafür stellt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) im Rahmen der Agenda Gesundheitsförderung zusätzliche Fördermittel zur Verfügung - eine zentrale Umsetzungsstrategie des Bundes zur Erreichung der Gesundheitsziele Österreich.
Weitere Informationen:
Medien Nachschau:
