Pharma-Preisinformationssystem (PPI)
Preise erstattungsfähiger Arzneimittel im niedergelassenen Sektor (und nicht-erstattungsfähiger Arzneimittel ab einer bestimmten Umsatzgrenze) werden in Österreich von der Preiskommission, welche beim Gesundheitsressort angesiedelt ist, ermittelt. Diese zieht dazu die Expertise der GÖG über die Medikamentenpreise in anderen Ländern heran. Für diesen Zweck wurde an der GÖG der Service für Pharma-Preisinformation (PPI) eingerichtet. Im Rahmen des PPI-Services werden auf Anfrage Preisabfragen für ausgewählte Arzneimittel wie auch für Arzneimittelgruppen im Auftrag der Preiskommission durchgeführt. Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 351c Abs. 6 und 9 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und § 4 Absatz 1 Z 10 GÖG-Gesetz.
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