Pharma-Preisinformationssystem (PPI)

Auftraggeber: BMSGPK
Laufzeit: fortlaufend seit 2000
Ansprechpersonen GÖG: Bettina Heindl, Peter Schneider

Preise erstattungsfähiger Arzneimittel im niedergelassenen Sektor (und nicht-erstattungsfähiger Arzneimittel ab einer bestimmten Umsatzgrenze) werden in Österreich von der Preiskommission, welche beim Gesundheitsressort angesiedelt ist, ermittelt. Diese zieht dazu die Expertise der GÖG über die Medikamentenpreise in anderen Ländern heran. Für diesen Zweck wurde an der GÖG der Service für Pharma-Preisinformation (PPI) eingerichtet. Im Rahmen des PPI-Services werden auf Anfrage Preisabfragen für ausgewählte Arzneimittel wie auch für Arzneimittelgruppen im Auftrag der Preiskommission durchgeführt. Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 351c Abs. 6 und 9 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und  § 4 Absatz 1 Z 10 GÖG-Gesetz.

Auch 2020 unterstützte die GÖG die Preiskommission bei deren Ermittlung des EU-Durchschnittspreises sowie im Rahmen der Preisevaluierung mittels Bereitstellung von Preisdaten für alle EU-Länder (28 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019). Als eine Voraussetzung dafür wurden die Kenntnisse der im PPI-Service eingeschlossenen Gesundheits- und Arzneimittelsysteme aktuell gehalten. Weiters wurden die durchschnittlichen Großhandelsspannen und die gesetzlichen Rabatte per 1. Juli 2020 evaluiert.

Darüber hinaus unterstützten PPI-Teammitglieder das Gesundheitsressort bei 

  • der Klärung methodischer Fragen, 
  • der Beantwortung einschlägiger Fragen und Durchführung spezifischer Recherchen, 
  • der Aufbereitung von Hintergrundinformationen, z. B. zu Erstattung, Krankenhausexklusivität,

und nahmen an einigen Vorbesprechungen der Preiskommission teil.

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Pharma-Preisinformation