Pflegeassistenzberufe - Validierungsinstrument
Mit Inkrafttreten der GuKG-Novelle 2016 müssen seit 1. 9. 2016 alle Pflegehilfelehrgänge auf die neuen Ausbildungsvorgaben zur Pflegeassistenz umgestellt werden. Alle ab diesem Datum startenden Ausbildungen für Pflegeassistenzberufe – Pflegeassistenz (einjährig) und Pflegefachassistenz (zweijährig) – sind nach den neuen Ausbildungsvorgaben (PA-PFA-AV 2016), ausgegeben am 31. 10. 2016, auszurichten. Personen, die bereits eine Ausbildung zur Pflegeassistenz (vormals Pflegehilfe) absolviert haben und über eine längere Berufserfahrung verfügen, sollen im Sinne der Lernzeitoptimierung zukünftig die Möglichkeit haben, ihre bereits erworbenen Kompetenzen durch ein Validierungsverfahren anerkennen zu lassen und damit leichter in die nächsthöhere Qualifikation, zur Pflegefachassistenz aufsteigen können.
Im Auftrag des BMGF wurde im Jahr 2018 unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten ein österreichweit einheitliches Validierungsverfahren entwickelt, das insbesondere die Verfahrensschritte umfasst
- Information und Beratung,
- Identifizierung der Kompetenzen,
- Dokumentation der Kompetenzen,
- Bewertung der Kompetenzen und
- Anrechnung der Ergebnisse der Bewertung.