Zielsteuerung-Gesundheit – Monitoring und Arbeiten zur Steuerungsintelligenz
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sieht vor, ein auf Bundes-ebene nach Sektoren und Regionen differenziertes österreichweites Monitoring der Zielsteuerung-Gesundheit durchzuführen und inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse des Monitorings sind in Form strukturierter Berichte aufzubereiten und zusammenzuführen.
Das Monitoring und der Statusbericht auf Bundesebene verfolgen das Ziel, die Verwirklichung und den Fortschritt der im Zielsteuerungsvertrag vereinbarten Ziele und Arbeiten auf Bundes- und Landesebene transparent darzustellen. Das Monitoring in Hinblick auf die Zielerreichung und der Statusbericht über den Stand der Arbeiten sind auf Bundesebene auszurichten, wobei eine sektorale und regionale Differenzierung sicherzustellen ist.
Das Monitoring wie auch der Statusbericht gewährleisten, die Umsetzung der Gesundheitsreform objektiv und transparent darzustellen. Monitoring bzw. Weiterentwicklung relevanter Kenngrößen versetzen die Zielsteuerung-Gesundheit-Partner in die Lage, sich zeitnah über Fortschritt und Effektivität gesetzter Maßnahmen zu informieren. Dies erlaubt rasches Gegensteuern. Die Bevölkerung erhält Einblick in den Fortschritt und das Wirken der Gesundheitsreform.
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