Analyse der Medizinischen Hauskrankenpflege in Wien nach Einführung der neuen vertraglichen Regelungen
Die medizinische Hauskrankenpflege (MHKP) ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird nur auf ärztliche Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) erbracht. In Wien werden die Leistungen für MHKP von der Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH des Fonds Soziales Wien (FSW-WPB) organisiert, sie wurden bis April 2018 auf Basis eines jährlich verhandelten Pauschalbetrags honoriert. Im April 2018 erfolgte die Umstellung auf ein leistungspaketbasiertes Honorierungssystem. Die Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs GmbH führte im Auftrag der Wiener Krankenversicherungsträger eine externe Evaluation der MHKP unter der neuen vertraglichen Regelung durch. Der Fokus der Evaluation lag auf den Prozessen der Leistungsverordnung, -bewilligung und -abrechnung, dem Versorgungsbedarf mit Leistungen der MHKP, der Ausgestaltung der konkreten Leistungspakete sowie der Kostenentwicklung seit Einführung der neuen vertraglichen Regelungen im Jahr 2018.