Analyse der Medizinischen Hauskrankenpflege in Wien nach Einführung der neuen vertraglichen Regelungen

Auftraggeber: Sozialversicherung (WGKK, SVA)
Laufzeit: Februar bis September 2019
Ansprechperson GÖG: Katharina Antony

Die medizinische Hauskrankenpflege (MHKP) ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird nur auf ärztliche Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) erbracht. In Wien werden die Leistungen für MHKP von der Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH des Fonds Soziales Wien (FSW-WPB) organisiert, sie wurden bis April 2018 auf Basis eines jährlich verhandelten Pauschalbetrags honoriert. Im April 2018 erfolgte die Umstellung auf ein leistungspaketbasiertes Honorierungssystem. Die Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs GmbH führte im Auftrag der Wiener Krankenversicherungsträger eine externe Evaluation der MHKP unter der neuen vertraglichen Regelung durch. Der Fokus der Evaluation lag auf den Prozessen der Leistungsverordnung, -bewilligung und -abrechnung, dem Versorgungsbedarf mit Leistungen der MHKP, der Ausgestaltung der konkreten Leistungspakete sowie der Kostenentwicklung seit Einführung der neuen vertraglichen Regelungen im Jahr 2018.