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In-vitro-Fertilisations-Statistik (§ 21 FMedG)

Qualitätsmessung und Patientenbefragung
Auftraggebende Stellen:BMSGPK, BMJ
Laufzeit:fortlaufend seit Jan. 2016
Ansprechperson:Reinhard Kern

Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurde mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die Rechtsgrundlage für eine verpflichtende elektronische Meldung festgelegter Daten über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung geschaffen. Seit 2017 sind die ärztlichen Leiter:innen jener Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt wird, dazu angehalten, diese Daten auf elektronischem Weg an die GÖG zu melden. Die GÖG hat jeweils bis 30. September eine Auswertung dieser Daten vorzunehmen und zu veröffentlichen.

Im Jahr 2023 wurde bei 11.454  Frauen 21.771-mal eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt.
 

Weiterlesen:

Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2023

Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2022

Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2021

Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2020

Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2019

Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2018

Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2017

Statistik gemäß § 21 FMedG – Jahresbericht 2016