In-vitro-Fertilisations-Statistik (§ 21 FMedG)
Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurde mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die Rechtsgrundlage für eine verpflichtende elektronische Meldung festgelegter Daten über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung geschaffen. Seit 2017 sind die ärztlichen Leiter:innen jener Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt wird, dazu angehalten, diese Daten auf elektronischem Weg an die GÖG zu melden. Die GÖG hat jeweils bis 30. September eine Auswertung dieser Daten vorzunehmen und zu veröffentlichen.
Im Jahr 2023 wurde bei 11.454 Frauen 21.771-mal eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt.
Weiterlesen:
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2023
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2022
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2021
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2020
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2019
Statistik gemäß § 21 FMedG - Jahresbericht 2018