Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuK): Grundlagenarbeiten zur Umsetzung GuKG-Novelle 2016
Mit der GuKG-Novelle 2016 wurden wesentliche Schritte zur Modernisierung der Pflegeausbildungen gesetzt. Daraus ergeben sich jedoch hinsichtlich bestehender Durchführungsbestimmungen noch Modifikations- bzw. Konkretisierungserfordernisse.
Eine Adaptierung der Spezialisierungen gemäß § 17 Abs. 2 Z 1–7 GuKG wurde an der Gesundheit Österreich in den letzten Jahren vorbereitet und muss noch abgeschlossen werden. Im Jahr 2017 wurden in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten auf Basis der bestehenden Arbeitsergebnisse die Qualifikationsprofile für folgende Spezialisierungen erarbeitet:
- Kinder- und Jugendlichenpflege
- Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
- Intensivpflege und Kinderintensivpflege
- Anästhesiepflege
- Pflege bei Nierenersatztherapie
- Krankenhaushygiene
Eine weitere zentrale Grundlagenarbeit bildete im Jahr 2017 die Festlegung der konzeptionellen Eckpunkte sowie eines Stufenplans für die im Gesetz vorgesehene Evaluation der Umsetzung der GuKG-Novelle. Die Ausarbeitung des Grobkonzeptes erfolgte entlang der in der GuKG-Novelle festgelegten steuerungsrelevanten Termine sowie der dort genannten zu evaluierenden Themenbereiche.