Aufbau Gesundheitsberuferegister
Ab Juli 2018 sind alle zur Berufsausübung berechtigten Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in das Gesundheitsberuferegister einzutragen. Das Gesundheitsberuferegister ist ein elektronisches Verzeichnis und enthält analog zu Registern wie etwa der Ärzteliste und anderen Berufslisten öffentliche und nichtöffentliche Daten. Zuständige Behörden sind ab 1. Juli 2018 die Bundesarbeitskammer für alle Berufsangehörigen, die in Ausübung ihres Gesundheitsberufs Mitglieder der Arbeiterkammer sind, sowie die GÖG für alle anderen Berufsangehörigen, das sind vorrangig freiberuflich tätige Personen. Die GÖG ist mit der Koordination der vorbereitenden Arbeiten und mit der Registerführung betraut. Die vorbereitenden Arbeiten erstreckten sich über den Zeitraum September 2016 bis Juni 2019.