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Gesundheits­berufe­register

Seit 1. Juli 2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Berufsangehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, der Pflegefachassistenz, der Pflegeassistenz sowie der operationstechnischen Assistenz.

Zur Eintragung verpflichtet sind alle Personen, die in Österreich einen dieser Berufe ausüben oder auszuüben planen. Zur Eintragung berechtigt, aber nicht verpflichtet, sind darüber hinaus bspw. Personen, die den Beruf aktuell nicht oder nur im Ausland ausüben.

Auf der Website des Gesundheitsberuferegisters finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare, Links, Videos und Ausfüllhilfen für die Registrierung bei der Gesundheit Österreich.

Verlängerung der Berufsberechtigung

Die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist fünf Jahre gültig. Um die Berufsberechtigung weiterhin aufrecht zu halten, ist vor Ablauf der Eintragung eine Verlängerung um weitere 5 Jahre notwendig.