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FAQ

Wer darf Meldungen abgeben?

Meldeberechtigt sind laut HinweisgeberInnenschutzgesetz Personen, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben, als

  • Arbeitnehmer:innen (inkl. überlassene AN)
  • Bewerber:innen, Praktikanten und Praktikantinnen, Volontäre und Volontärinnen oder sonstige Auszubildende,
  • Selbstständige (inkl. freie Dienstnehmer:innen)
  • Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans
  • Mitarbeiter:innen von Auftragnehmer:innen, von Subunternehmer:innen der GÖG oder ihrer Lieferanten und Lieferantinnen

Wie kann ein Hinweis abgegeben werden?

In diesem Meldesystem können Mitarbeiter:innen und externe Personen, die einen Bezug durch eine laufende oder frühere beruflichen Verbindung zur Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) haben Rechtsverletzungen, die unter den Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes fallen, vertraulich und auf Wunsch auch anonym melden.

Wie erfolgt die Meldung?

Klicken Sie auf der Startseite auf "Hier klicken - und Meldung abgeben." und folgen Sie den Anweisungen. Der Vorgang ist einfach und man benötigt nur knapp 10 Minuten.

Meldungen können sowohl anonym als auch unter Nennung des Namens erfolgen.Sie können die Meldung auf Deutsch oder Englisch verfassen.

Sie werden durch einen Fragebogen geführt. Am Ende des Fragebogens haben Sie die Möglichkeit, unterstützende Dateien hochzuladen, die dann automatisch in ein PDF umgewandelt werden. Dokumente können Sie in den Dateiformaten .jpg, .png, .doc, .docx, .pdf, .xls, .xlsx, .csv und .txt.hochladen.

Das System funktioniert wie ein von zwei Seiten zugängliches Postfach. Nach der Meldung können Sie eine persönliche 4-stellige PIN vergeben und erhalten daraufhin eine 16-stellige Referenznummer. Mit Ihrer PIN und Referenznummer können sie sich später wieder in Ihr Postfach einloggen, um über die Chat-Funktion Informationen und auch weitere Dateien mit den zugriffsberechtigten Personen der Meldung (die zugriffsberechtigten Mitarbeiter:innen der GÖG und die Rechtsanwaltskanzlei GSV) austauschen. Zugriffsberechtigte Personen der Meldung haben so auch die Möglichkeit, Rückfragen an Sie zu stellen.

ACHTUNG: Heben Sie PIN und Referenznummer gut auf. Sie können nur einmal vergeben werden. Sollten Sie verloren gehen, muss eine neue Meldung gemacht werden.

Wenn Sie keine PIN vergeben, führt das dazu, dass Ihre Meldung zwar inhaltlich geprüft wird, zwischen  Ihnen und den zugriffsberechtigten Personen jedoch keine Kommunikation (z. B. Rückfragen über Details Ihrer Meldung) stattfinden kann.  

Das System erlaubt zusätzlich, vor dem Absenden der Meldung eine Mailadresse anzugeben, um laufend über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert zu werden. Die Mailadresse ist für die zugriffsberechtigten Personen der Meldung nicht sichtbar.

Wie wird die Vertraulichkeit meiner Meldung gesichert?

Alle Meldungen unterliegen strengster Vertraulichkeit. Den Meldenden wird gemäß des HinweisgeberInnenschutzgesetzes Vertraulichkeit und der Schutz der Identität zugesichert. Eine Offenlegung der Identität oder Informationen darf nur unter den restriktiven, im HinweisgeberInnenschutzgesetz genannten Voraussetzungen erfolgen.

Kann ich meine Meldung auch anonym abgeben?

Das elektronische Meldesystem ermöglicht es, Vorfälle ebenso anonym, zu melden. Eine Rückführung auf die Person, die den Hinweis abgegeben hat, ist in diesem Fall nicht möglich.

Wie schütze ich meine Anonymität bei hochgeladenen Dateien?

Bei jedem Datei-Upload werden alle Metadaten gelöscht und es wird ein einheitlicher, anonymer Dateiname vergeben. Daher muss man selbst keine Dateien umbenennen oder die Metadaten selbst löschen.

Bitte prüfen Sie aber, ob aus dem Text oder den Bildern der hochgeladenen Dateien zu erkennen ist, wer die Meldung abgegeben hat. Löschen oder Schwärzen Sie diese Stellen, um Ihre Anonymität zu wahren!

Können hochgeladene Dokumente von mir wieder gelöscht werden?

Nein, hochgeladene Dokumente und Dateien können Sie nicht mehr eigenständig löschen.

Wo werden die Daten gespeichert?

Die Daten befinden sich verschlüsselt und gesichert in der Open Telekom Cloud in Deutschland. Nur diejenigen, die zum Zugriff auf das System berechtigt sind (die zugriffsberechtigten Mitarbeiter:innen der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und die Rechtsanwaltskanzlei GSV), können die Meldungen sehen.

Welche Vorfälle soll ich melden? Was darf ich melden?

Gemeldet werden können Rechtsverletzungen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes fallen. Dazu zählen insbesondere folgende Bereiche:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Missbrauch der Amtsgewalt
  • Bestechlichkeit und Bestechung
  • Vorteilsannahme und Vorteilszuwendung

Der genaue sachliche Anwendungsbereich ist dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (§ 3 Abs 3) zu entnehmen.

Für Meldungen, die nicht unter das HinweisgeberInnenschutzgesetz zu subsumieren sind, wenden Sie sich bitte an beschwerdemanagement@goeg.at

Was passiert, wenn sich der Inhalt der Meldung nachträglich als falsch herausstellt?

Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und der Ihnen verfügbaren Informationen hinreichende Gründe dafür annehmen können, dass die von Ihnen abgegebenen Hinweise wahr sind, unter den Geltungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes fallen und Sie die Meldung ohne missbräuchliche Absicht abgeben.  

Wissentlich falsche Meldungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und können eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Was ist, wenn es noch Rückfragen zur Meldung gibt?

Für die weiteren Ermittlungen kann es notwendig sein, dass Sie für Rückfragen oder ergänzende Informationen zur Verfügung stehen.Falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrem Postfach. Zum Zugriff auf Ihr Postfach melden Sie sich erneut im Meldesystem an. Für die Anmeldung benötigen Sie die 16-stellige Referenznummer und Ihre 4-stellige PIN. Es ist wichtig, dass Sie sich regelmäßig in Ihrem Postfach einloggen, um allfällige Rückfragen beantworten zu können.

Was passiert, wenn ich die Referenznummer oder PIN verliere?

Bei Verlust der Referenznummer oder der PIN, müssen Sie eine neue Meldung zu erstellen.

Was passiert nach Abgabe meiner Meldung?

Wenn Sie eine PIN vergeben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Zum Zugriff auf Ihr Postfachmelden Sie sich erneut im Meldesystem an. Für die Anmeldung benötigen Sie die 16-stellige Referenznummer und Ihre 4-stellige PIN. Spätestens 3 Monate nach Einlagen Ihrer Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. geplant sind oder aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.

Wie erhalte ich Informationen über den weiteren Verlauf und das Ergebnis?

Alle Meldungen werden direkt durch die Rechtsanwaltskanzlei (GSV)) bearbeitet, welche eine Erstprüfung durchführt und eine Handlungsempfehlung abgibt. Über das weitere Vorgehen,ob Maßnahmen und wenn ja, welche Maßnahmen ergriffen werden, entscheiden die zugriffsberechtigten Mitarbeiter:innen der GÖG. Falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrem Postfach. Zum Zugriff auf Ihr Postfach melden Sie sich erneut im Meldesystem an. Für die Anmeldung benötigen Sie die 16-stellige Referenznummer und Ihre 4-stellige PIN.

Kann ich meine Meldung und die weitere Kommunikation herunterladen?

Ja, ein Download der Meldung und des Chats als PDF-Datei ist zu jeder Zeit möglich.

Werde ich aus dem System automatisch abgemeldet?

Ja, das Meldesystem beendet automatisch jeden inaktiven Vorgang nach 15 Minuten (Auto Time-Logout).Bei Abgabe einer Meldung ist unten rechts ein Timer zu sehen, der die verbliebene Zeit anzeigt. Links neben diesem Timer befindet sich ein Button „Zeit neu starten“. Sollten Sie zur Abgabe der Meldung mehr Zeit benötigen drücken Sie auf diesen Button und starten den Timer neu.

Sobald eine Meldung im System abgesendet wurde, wird diese sofort an die zugriffsberechtigten Personen übermittelt. Danach kann eine persönliche PIN vergeben werden (Auto Time-Logout: 60 min). Sollten Sie keine PIN-Eingabe im System vornehmen, ist die gegenseitige Kommunikation über das System nicht möglich.

An wen kann ich mich bei technischen und System-Fragen wenden?

Sollten Sie technische Probleme bei der Abgabe Ihrer Meldung oder Fragen zum System haben, wenden Sie sich bitte an support@whistle-report.com bei LegalTegrity. Ihre Anfrage wird streng vertraulich unter Wahrung Ihrer Identität behandelt.