Evaluation der zahnärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich
Das Zahnärztekammergesetz (ZÄKG) sieht vor, dass die Qualitätssicherung (QS) der zahnärztlichen Berufsausübung Aufgabe der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) ist. Die ÖZÄK erlässt die Qualitätssicherungsverordnung (ÖZÄK-QSV) sowie Vorschriften über die hygienischen Anforderungen zahnärztlicher Ordinationsstätten. Bis zum 30. Juni 2026 müssen die Vorgaben zur Qualitätssicherung evaluiert, gegebenenfalls adaptiert und rechtlich verankert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) beauftragt, eine detaillierte Bestandserhebung des Qualitätssystems im zahnärztlichen niedergelassenen Bereich durchzuführen.
Der Bericht zeigt auf, dass das österreichische Gesundheitswesen durch gesetzliche und institutionelle Maßnahmen wie die Novellierung des Gesundheitsqualitätsgesetzes und die Schaffung eines Qualitätsrats wichtige Schritte zur Verbesserung der Qualitätsarbeit unternommen hat. Im zahnärztlichen Bereich gibt es dafür noch Potenzial, das durch die Einbindung der Patientenperspektive, die Weiterentwicklung der Qualitätssicherungsverordnung der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK-QSV), die Entwicklung von Prozess- und Ergebnisqualitätsindikatoren und die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen weiter ausgeschöpft werden kann. Die ÖZÄK-QSV spielt dabei eine zentrale Rolle, und konkrete Maßnahmen wie die Stärkung des wissenschaftlichen Beirats und die Erhöhung der Validitätskontrollen könnten die Qualitätssicherung weiter befördern. Es bedarf der zeitgemäßen Einführung einer anwenderfreundlichen, einheitlichen zahnmedizinischen Diagnosen- und Leistungsdokumentation. Die Digitalisierung kann die Bildung von Qualitätsindikatoren sowie die Qualitätsberichterstattung befördern. Transparente und standardisierte Informationen über zahnärztliche Leistungsanbie-ter:innen, Leistungen und Kosten stärken die Entscheidungskompetenz der Patientinnen und Patienten. Das Verständnis für Qualitätsarbeit ist in der Zahnärzteschaft zu stärken, wobei ein bewusst positives Besetzen von Qualität und ein langsames Ausrollen von Maßnahmen (Erprobung mit interessierten Personen, Aufzeigen von Erfolgen, erst als letzter Schritt nach dem Ausrollen eine gesetzliche Verpflichtung) sich als zielführend erweisen können.