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Evaluierung der Umsetzung der GuKG-Novelle 2016

Gesundheitsberufe und Langzeitpflege
Auftraggebende Stelle:BMSGPK
Laufzeit:fortlaufend seit Jan. 2017
Ansprechperson:Elisabeth Rappold

Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2016) soll zu einer Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten des Pflegepersonals und damit zu einer verbesserten Versorgungssituation im Sinne der Gesundheitsreform beitragen. Da eine begleitende Evaluierung der Maßnahmen gesetzlich vorgesehen ist, wurde die GÖG vom damaligen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGK) mit der Evaluierung der GuKG-Novelle 2016 für den Zeitraum von 2017 bis 2023 beauftragt. Auf Basis der gesetzlichen Grundlagen wurden Fragestellungen für die Evaluation und darauf aufbauend ein Evaluationsdesign entwickelt. Ein dialogisches Vorgehen zwischen Praxis und Wissenschaft unter Einbeziehung unterschiedlicher Wissensquellen wurde im Rahmen einer Ex-Post-Evaluation gewählt. Zusammenfassendes Ergebnis: Das GuKG und insbesondere die Novelle 2016 leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Gesundheits- und Krankenpflege; die konkrete Umsetzung, die Ausgestaltung der Praxis sowie die Verteilung der Aufgaben und damit auch die Wirksamkeit in der Bevölkerung obliegen vielen Politikbereichen.
 

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