Effizienz- und Effektivitätsanalysen
Um die gemäß Abschnitt 6 der Artikel-15a-Vereinbarung ZS-G „Festlegungen zur Finanzzielsteuerung“definierten Aufgaben zur Spezifikation künftiger Zielsteuerungsperioden auch in ökonomischer Hinsicht zu gewährleisten sowie einen entsprechenden inhaltlich fundierten Input für den Bundes-Zielsteuerungsvertrag für die Periode 2017 bis 2020 zu leisten, wurden, aufbauend auf den Aktivitäten des Jahres 2015, folgende Arbeiten geleistet:
Zum einen führte die GÖG eine Analyse von Steuerungsansätzen zur Generierung weiterer Effizienzpotenziale durch: Ausgehend von Festlegungen zur Konkretisierung der Steuerungsbereiche Ergebnisorientierung, Versorgungsprozesse und Versorgungsstrukturen (Art 17 ff ZS-G), sind in den Bundes-Zielsteuerungsverträgen Maßnahmen einschließlich Messgrößen und Zielwerten zu definieren. Eine erste Konkretisierung erfolgte bereits im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags 2013 bis 2016, für die zweite Periode der Zielsteuerung-Gesundheit 2017 bis 2020 sind Vorarbeiten zur Prüfung weiterer geeigneter Steuerungsfelder bzw. Maßnahmen insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen Beiträge zur Effizienzsteigerung wesentlich.
Zum anderen nahm die GÖG, aufbauend auf den zu etablierenden Bewertungsmaßstäben (insbesondere in Hinblick auf die heranzuziehenden Kostenparameter) sowie auf den identifizierten Steuerungsansätzen, für die maßgeblichen Vorhaben (in Abstimmung mit dem Auftraggeber) Modellrechnungen bzw. Simulationen in Betreff der ökonomischen Auswirkungen vor.
Die Arbeiten lieferten sowohl wissenschaftliche Grundlagen für den FAG-Prozess als auch für die folgende Erstellung des B-ZV 2017-2020.