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COVID-19-Register

Qualitätsmessung und Patientenbefragung
Auftraggebende Stelle:BMSGPK
Laufzeit:Jan. bis Dez. 2023
Ansprechperson:Reinhard Kern

Durch die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Einrichtung eines Registers für hospitalisierte Patientinnen und Patienten mit COVID-19 (COVID-19-Registerverordnung) wurde eine Möglichkeit geschaffen, die relevanten Daten zu COVID-19-Patientinnen und -Patienten durch die einzelnen Krankenanstalten und ihre Träger in einem zentralen COVID-19-Register zu erfassen.

Das COVID-19-Register diente der Erfassung von Daten hospitalisierter COVID-19-Patientinnen und -Patienten in österreichischen Krankenanstalten (Patientinnen und Patienten, die mit oder wegen COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommen bzw. während des Krankenhausaufenthalts positiv auf COVID-19 getestet wurden). Die Falldokumentation endete mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Die wöchentlichen Auswertungen des COVID-19-Registers ließen die relevanten Entwicklungen des Immunisierungsstatus unter hospitalisierten COVID-19-Patientinnen und -Patienten rasch erkennen. Das COVID-19-Register war die einzige Datenquelle in Österreich, die eine aktuelle Verknüpfung des Impfgenesungsstatus mit den Hospitalisierungsdaten ermöglichte, und diente den Entscheidungsgremien als wichtiges Überwachungswerkzeug im bundesweiten Pandemiemanagement.

Die COVID-19-Registerverordnung trat mit 30. Juni 2023 außer Kraft und das Register wurde eingestellt.